Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte am 11.01.22 mit seiner Eröffnungsbilanz Klimaschutz einen Plan vor, der den Weg für wirtschaftlichen Erfolg in einem klimaneutralen Deutschland ebnet und mit einem wissenschaftlichen Fundament endlich einen roten Faden zur Zielerreichung vorgibt. Die Pressekonferenz kann auf der Webseite des BMWK angeschaut werden.
Ich möchte hier noch einmal die acht Punkte aufgreifen und die Sofortmaßnahmen des Bundesministeriums vorstellen, da auch Sachsen vom Ausbau der Erneuerbaren Energien als Wirtschaftsstandort profitiert und wettbewerbsfähig bleibt.
Habecks Sofortprogramm für den Klimaschutz:
- Novelle des EEG
- 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 (ausgehend von einem ambitionierten Niveau von 5 TWh)
- Verankerung des Grundsatzes, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient
- Solarbeschleunigungspaket
- Ziel: alle geeigneten Dachflächen werden künftig für Solarenergie genutzt
- breites Bündel an Einzelmaßnahmen
- unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien
- Pflicht für gewerbliche Neubauten
- bei privaten Neubauten wird Solarenergie die Regel
- Windenergie voranbringen durch Wind-an-Land-Gesetz
- kurzfristige Erschließung von Flächenpotenzialen für Wind an Land
- Reduzierung der Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren
- Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit des Windausbaus mit militärischen Interessen
- zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren
- Windenergieausbau unter Berücksichtigung des Artenschutzes
- Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffen
- Senkung des Strompreises
- Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen
- Boost für Wärmepumpen, E-Mobilität und Sektorkopplung
- Finanzierung der EEG-Umlage über Bundhaushalt um Verbrauer:innen zu entlasten
- Industrie erhält planbare Rechtsgrundlage für die in der EEG-Umlage enthaltene Ausgleichsregelungen (KWKG-, Offshore-Netzumlage)
- Klimaschutzverträge mit der Industrie
- Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren soll durch Förder- und Investitionsrahmen vermehrt werden
- rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen
- Wärmestrategie
- Bis 2030 50% der Wärme klimaneutral erzeugen
- Energieeffizienz ausbauen
- flächendeckende kommunale Wärmeplanung, Ausbau Wärmenetze
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
- Gebäudestandards und -förderung
- Zügige Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes
- Ziel bis 2045 Neubauten und Sanierungen Klimaneutral
- Ab 2025 wird jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65% Erneuerbaren Energien betrieben
- Wasserstoffstrategie
- Förderprogramme erstellen um Produktion des grünen Wasserstoffs zu verdoppeln
- Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie
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