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Keine nachhaltige Energie mit Atom und Gas

Zwischen den Jahren hat die EU-Kommission einen Konsultationsprozess für ein Regelwerk eingeleitet, welches zum Ziel hat, Finanzströme in grüne Technologien zu leiten, Investitionen in nachhaltige Energieerzeugung anzuregen und den europäischen Unternehmen zu mehr Sicherheit zu verhelfen. Der neue EU-Standard, auch Taxonomie genannt, ist ein Label für erneuerbare Energien, welches enormen Einfluss auf Entscheidungen von Finanzmarktakteuren wie Banken und Versicherungen, Kleinanleger:innen aber auch die Vergabe von Fördergeldern und die Ausgabe von Steuergeldern haben wird. Die EU-Taxonomie ist einer der bedeutsamste Hebel für ein klimaneutrales Europa.

Was enthält die EU-Taxonomie genau?

  • Laut Entwurf soll die EU-Taxonomie auch Erdgas und Atomkraft umfassen.
  • Erdgas, wenn die Kraftwerke den CO2-Grenzwert nicht übersteigen und eine umweltschädlichere Anlage ersetzen.
  • Atomkraft soll als Übergangstechnologie weiterhin gefördert werden, können die Betreiber die Entsorgung der radioaktiven Abfallprodukte gewährleisten.

Warum ist das Ergebnis enttäuschend?

  • Gas und Atomkraft erhalten durch die Taxonomie das gleiche grüne Label wie Energie aus Solaranlagen und Windrädern. Das ist irreführend.
  • Atom und Gas sind ökologisch nicht nachhaltig. Ihnen durch das Label einen grünen Anstrich zu geben, wertet sie bei Anlegerinnen und Anlegern unnötig auf und verzögert im Zweifel die Investition in klimaneutrale Technologien.
  • Investitionen in Gas und Kernenergie erhöhen die Abhängigkeit der EU von anderen Ländern (z.B. von Russland).
  • Die Glaubwürdigkeit des Labels leidet, wenn auch Technologien enthalten sind, die nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

Wie muss es weitergehen?

  1. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung zum Vorschlag der Kommission eine Eingabe machen wird, alle Mitgliedstaaten haben bis 12.01.2022 Zeit dafür.
  2. Der finale Vorschlag wird dann von den Mitgliedsstaaten zur Abstimmung im Ministerrat und im EU-Parlament vorgelegt.
  3. Falls die Ablehnung nicht klappt, bleibt eine Klage gegen den Delegierten Rechtsakt vor dem EU-Gericht (EUGH). 

Was könnt ihr tun?

Unterzeichnet die Petition „Rettet Europas Energiewende – Stoppt das Greenwashing von Atomkraft und Gas!“ und setzt ein Zeichen gegen das Greenwashing.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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