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Sächsischer Beirat für digitale Ethik kommt

Lange haben wir BÜNDNISGRÜNE in Sachsen uns für die Einrichtung eines Ethikbeirats eingesetzt. Nun soll der „Beirat für digitale Ethik“ Ende des Jahres 2024 seine Arbeit aufnehmen. Sachsen geht damit als erstes Bundesland voran.

Zur Nachhaltigen Digitalisierung gehört auch die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen beim Einsatz von digitalen Technologien, insbesondere bei künstlicher Intelligenz (KI). Anwendungen auf Basis von KI werden im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Zukunft immer mehr zum Einsatz kommen, auch in Sachsen. Zum einen, weil KI bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen unterstützen kann. Noch viel mehr soll der Einsatz von KI aber dem immer größer werdenden Fachkräftemangel in der sächsischen Verwaltung entgegenwirken. Doch der Einsatz von künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien allgemein hat auch Auswirkungen auf die Gesellschaft: Wer setzt eine Technologie wie ein und wer ist wiederum von deren Einsatz wie betroffen? Daraus ergeben sich zwangsläufig ethische Implikationen und Fragestellungen. Genau mit diesen Chancen und Risiken für Sachsen soll sich der Beirat für digitale Ethik befassen. Er wird als beratende Instanz für die sächsische Staatsregierung und Verwaltung dienen. Das Ziel ist es, frühzeitig und offen über die Auswirkungen zu sprechen, diese einzuordnen, Konflikte zu lösen und damit eine breite Akzeptanz in Sachsen herzustellen.

Vorstellung auf dem 3. Sächsischen KI-Kongress

Das Konzept des Beirats für digitale Ethik wurde auf dem dritten sächsischen KI-Kongress 2024 vorgestellt. Dazu haben die Staatssekretärin Dr. Gesine Märtens aus dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (kurz SMJusDEG) und die Professorin für Religionspädagogik an der Technischen Universität Dresden, Prof. Dr. Birte Platow, einen ersten Einblick in die zukünftige Arbeit des Beirats gegeben. Die beiden erläutern, wofür und warum es einen Beirat für digitale Ethik in Sachsen braucht. Schaut gern mal rein.

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Ausgangslage

Bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD habe ich mich für die Etablierung eines Ethikbeirats auf sächsischer Ebene eingesetzt. So heißt es dazu im Koalitionsvertrag auf Seite 16:

Sachsen ist insbesondere mit dem Big Data Kompetenzzentrum Dresden/Leipzig ein wichtiger Standort für Künstliche Intelligenz (KI). Wir wollen die Stärkung dieser Schlüsseltechnologie in die deutsche und europäische Entwicklung einbetten, dauerhaft unterstützen und entwickeln eine sächsische KI-Strategie. Neben der Bedeutung für den Wohlstand in unserem Land legen wir auch besonderes Augenmerk auf die gesellschaftlichen Implikationen. Dazu setzen wir einen Beirat für digitale Ethik ein.

Diese BÜNDNISGRÜNE Forderung wurde dann durch das grün geführte Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung in der „KI-Strategie für den Freistaat Sachsen“ im Strategieziel 5 konkretisiert:

Wir werden einen Beirat für Digitale Ethik etablieren, welcher die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz unter gesellschaftlichen Aspekten intensiv begleiten wird. Dabei soll er sich mit Fragestellungen zu den Regulierungsansätzen auf Ebene der EU befassen und Handlungsempfehlungen für die Entwicklung und die Anwendung von KI abgeben. Zentrale Fragestellungen sind dabei, welche ethischen Grenzen für den Einsatz von automatisierten, auf Algorithmen basierenden Prognose- und Entscheidungssystemen gelten und was diese für konkrete Projekte bedeuten. Aktuelle Entwicklungen sollen
zeitig erkannt und der notwendige regulatorische Rahmen rechtzeitig gesetzt werden. Damit wollen wir Sachsen als starke Stimme im Bereich KI-Ethik positionieren. Der Beirat setzt sich aus Personen der Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft zusammen.

In einem früheren Artikel von mir könnt ihr noch mehr zu den BÜNDNISGRÜNEN Beiträgen zur sächsischen KI-Strategie nachlesen.

Aufgaben

Der Beirat wird überwiegend die Aufgabe haben, den Einsatz von KI-basierten Anwendungen in der sächsischen Verwaltung im Vorfeld zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Auch zu hoheitlichen Aufgaben, etwa zu Bildung an sächsischen Hochschulen und Schulen, soll er beraten. Dafür werden ethische Auswirkungen und Fragestellungen im Rahmen einer wissenschaftlich gestützten Analyse erarbeitet. Das beinhaltet auch die in der EU geltenden Standards wie Datenschutz, Datensicherheit, Gleichberechtigung, Diskriminierungsfreiheit, Diversität und Teilhabe. Die Stellungnahmen werden dann in den administrativen Prozess eingebundenen und sind durch die entsprechenden Behörden im Rahmen eines Entscheidungsverfahrens zu berücksichtigen.

Außerdem ist vorgesehen, dass sich der Beirat am nationalen und internationalen Ethikdiskurs beteiligt, um Sachsen als starke Stimme im Bereich der KI-Ethik zu positionieren. Über Informations- und Diskussionsformate sollen perspektivisch auch die Bürgerinnen und Bürger in den Diskurs eingebunden werden. Damit soll Skepsis gegenüber KI-basierten Anwendungen insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung abgebaut und das Vertrauen der Öffentlichkeit in KI-Anwendungen gestärkt werden.

Zusammensetzung und Start

Für einen Beirat, der sich vor allem mit ethischen Fragen auseinandersetzen soll, ist eine vielfältige Zusammensetzung von zentraler Bedeutung. Um dem gerecht zu werden, ist eine Besetzung mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachdisziplinen vorgesehen, welche über eine ausgewiesene Kenntnis in Bezug auf KI und ihre Anwendung verfügen. Sie sollen aus den Bereichen Ethik, Technologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaft, Medien sowie der Zivilgesellschaft berufen werden. Dadurch soll eine hohe Rationalität und Legitimität hergestellt werden. Eine breite Informationsgrundlage auf Basis vieler Fachdisziplinen fördert letztlich die gesellschaftliche Akzeptanz der Empfehlungen.

In den ersten Jahren seiner Gründung soll der Beirat aus sieben Mitgliedern bestehen und bei Bedarf zusätzliche Gäste zur Befassung einzelner Fragen hinzuziehen können. Noch in diesem Jahr soll das Berufungsverfahren abgeschlossen werden, damit der Beirat zum Ende des Jahres 2024 seine Arbeit aufnehmen kann.

Unabhängigkeit und Transparenz

Um die bereits angesprochene Akzeptanz sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch der sächsischen Bevölkerung zu ermöglichen, braucht es ein hohes Maß an Objektivität. Deswegen werden die Mitglieder des Beirats unabhängig und frei von Weisungen aus Ministerien und Verwaltung arbeiten.

Zur Objektivität gehört aber auch Transparenz. Aus diesem Grund sollen die Tätigkeiten sowie die Ergebnisse des Beirats so transparent und nachvollziehbar wie möglich aufbereitet werden. Die Stellungnahmen sollen grundsätzlich frei veröffentlicht werden, sofern sie nicht vertrauliche Verwaltungstätigkeiten umfassen. Darin werden die nach Ansicht des Beirats zu berücksichtigenden Argumente und Standpunkte sowie mögliche Handlungsoptionen nachvollziehbar dargestellt. So sollen Politik, Medien und die Öffentlichkeit die Möglichkeiten erhalten, breit darüber diskutieren zu können. Nur so lässt sich Vertrauen und Legitimität in die Arbeit des Beirats sicherstellen.

Außerdem soll der Beirat selbstständig öffentliche Sitzungen, Pressekonferenzen und Veranstaltungen durchführen können. Mit einer eigenen Webseite soll regelmäßig über die Arbeit informiert werden. Eigene Social Media-Auftritte ermöglichen zusätzlich den direkten Austausch mit den Sächsinnen und Sachsen.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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