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Anhörung Beteiligungsgesetz: So profitieren Bürger*innen vor Ort ganz unmittelbar von der Energiewende

Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat heute Sachverständige zum „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ (Drs 7/15920) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD angehört. Die Pläne sehen vor, dass die Betreiber die Standortkommunen künftig verpflichtend an den Erträgen aus Solar- und Windkraftanlagen ab ein Megawatt Leistung beteiligen und so die Regionen finanziell stärken. Auch ein entsprechender Gesetzentwurf der Linksfraktion wurde diskutiert.

Dazu erklärt Dr. Daniel Gerber, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Die Energiewende gelingt nur vor Ort. Deshalb stehen wir BÜNDNISGRÜNE dafür ein, die Menschen in Sachsen ganz unmittelbar am Erfolg der Erneuerbaren zu beteiligen. Mit dem Beteiligungsgesetz wollen wir dafür sorgen, dass überall dort, wo PV- und Windkraftanlagen gebaut werden, auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort profitieren. Durch den Entwurf der Regierungskoalition könnten Kommunen in Zukunft beispielsweise für jedes Windrad Jahr für Jahr mit zusätzlichen Einnahmen von etwa 30.000 Euro rechnen. Diese Gelder können gezielt für Kita, Sportverein oder kommunale Baumaßnahmen eingesetzt werden und kommen so direkt den Menschen und ihrer Gemeinde zugute.“

Mit Blick auf sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPAs), bei denen Unternehmen die Direktlieferung von Strom aus PV- oder Windkraftanlagen mit deren Betreibern vereinbaren, ergänzt Dr. Daniel Gerber: „PPA-Projekte haben ein riesiges Potenzial für die Beschleunigung der Energiewende. Bestes Beispiel ist der mit 650 Megawatt derzeit größte europäische Solarpark in Witznitz bei Leipzig, der zum Großteil Microsoft direkt beliefert. Solche Vereinbarungen zeigen schon jetzt, was für eine enorme Bedeutung saubere und sichere Energiequellen für unsere wirtschaftliche Zukunft haben. In der Anhörung wurde aber auch deutlich, dass die aktuell im Entwurf vorgesehenen PPA-Regelungen für Sachsen künftig einen Standortnachteil bedeuten könnten. Wir werden daher den Umgang mit PPA-Anlagen im Gesetzentwurf noch einmal genau prüfen. Denn unsere Regelungen sollten nicht dazu führen, dass vergleichbare PPA-Projekte in Zukunft eher in anderen Bundesländern umgesetzt werden.“

Yannik Dederichs, Referent für Energie bei der IHK Dresden, betonte in der Anhörung: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für die sächsische Wirtschaft ein wesentlicher Eckpfeiler, um künftig Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Strom und Wärme zu gewährleisten. Daher begrüßen wir das Ziel des sächsischen Beteiligungsgesetzes. Allerdings sehen wir noch Nachbesserungsbedarf am aktuellen Entwurf. Insbesondere die finanzielle Mehrbelastung für sogenannte Direktstromlieferverträge bzw. PPAs sehen wir kritisch. Für viele Unternehmen sind PPAs häufig die einzige Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.“

Weitere Informationen

Neben dem Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung an Gewinnen aus der Erzeugung erneuerbarer Energien enthält die Drs 7/15920 eine Änderung des Landesplanungsgesetzes. Diese wurde notwendig, weil die 2022 in Sachsen beschlossene Flexibilisierungsklausel zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen durch eine Änderung des Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene 2023 nicht mehr anwendbar war. Dank der Flexibilisierungsklausel können Kommunen selbstständig und ohne langwierige Regionalplanungsprozesse Windkraftprojekte im Gemeindegebiet umsetzen.


Diese Pressemitteilung wurde zuerst auf gruene-fraktion-sachsen.de veröffentlicht.

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