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Braunkohle: Rekultivierung der Tagebaue in Sachsen insolvenzsicher machen

tl;dr / Zusammenfassung

Diese Entschädigungszahlungen von 1,75 Milliarden Euro aus dem Kohleausstiegsgesetz müssen komplett für die Sanierungen und Wiedernutzbarmachung der Braunkohletagebaue sichergestellt werden, denn die zukünftige Zahlungsfähigkeit von LEAG und MIBRAG als haftende Betreibergesellschaften der sächsischen Tagebaue ist nicht zweifelsfrei bewiesen.


Letzten Mittwoch habe ich dem MDR Sachsenspiegel ein Interview zu den Kosten der Rekultivierung der Tagebaue gegeben.

Diese Entschädigungen von 1,75 Mrd. € aus dem Kohleausstiegsgesetz müssen komplett für die Rekultivierung der Braunkohleagebaue sichergestellt werden.
Mein Interview mit dem MDR Sachsenspiegel Reporter

Teile aus dem Interview wurden in dem folgenden Video verwendet. Um meinen Standpunkt noch ausführlicher zu begründen, dient dieser Blogeintrag.

MDR Sachsenspiegel 16.02.2020
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Aktueller Stand

Grundsätzlich sind die Betreiber eines Tagebaus nach dem Bundesberggesetz dazu verpflichtet, auch die Kosten der Sanierung zu übernehmen.

Zu diesem Zweck hat das Sächsische Oberbergamt und die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) sowie die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (MIBRAG) eine gemeinsame Vorsorgevereinbarung zur Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung der Tagebauflächen abgeschlossen. Jedoch lassen eine Reihe von Indizien berechtigte Zweifel aufkommen, ob diese Vorsorgevereinbarung tatsächlich für die Rekultivierung der riesigen Flächen ausreicht.

Die Vorsorgevereinbarung sieht unter anderem folgende Punkte vor:

  • Die Tagebauunternehmen zahlen erst ab 2021 und nur bis 2032 in ein Sondervermögen ein.
  • Diese Einzahlungen geschehen nur bei positivem Cashflow, also nur, wenn die Unternehmen überhaupt Gewinne erzielen.
  • Alle ab 2032 noch fehlenden Gelder sollen künftig aus Zinserträgen generiert werden.

Einerseits passen diese Zeiträume nicht zum Kohlausstieg, wie er von der Kohlekommission bzw. der Bund/Länder-Einigung und im Stilllegungspfad Braunkohle vorgeschlagen wurde. Andererseits handelt es sich bei den bereits vorhandenen Rückstellungen der Betreiber MIBRAG und LEAG gemäß § 253 Handelsgesetzbuch lediglich um Passivposten in der Bilanz des Unternehmens, die nach den handelsrechtlichen Vorgaben für zukünftige Verbindlichkeiten zu bilden sind. Es handelt sich eben nicht um verfügbares Geld auf Konten. Wie viel Geld in der Vorsorgevereinbarung tatsächlich eingezahlt werden soll, ist bisher geheim. Außerdem wurde damit für die Kohleförderung ein Sonderweg geschaffen. Im Gegensatz müssen nämlich zum Beispiel Betreiber*innen von Windkraftanlagen bereits vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft von fünf Prozent der Errichtungskosten nachweisen. Ähnliches gilt auch für Betreiber*innen einer Kiesgrube. 

Gewinne für Braunkohleunternehmen dramatisch gesunken

In höchsten Maße ungewiss bleibt auch die Frage, ob die Kohleunternehmen aktuell überhaupt noch profitabel arbeiten können. 2019 wurde von Sandbag, einem gemeinnützigen Klimawandel-Think-Tank, eine Studie mit dem Titel „The cash cow has stopped giving” vorgestellt. Diese Studie kommt für die deutschen Braunkohlebetreiber*innen zu folgenden Ergebnissen: 

  • Im ersten Halbjahr 2019 sind laut unserer Modellierung unter Benutzung historischer Strompreise die Bruttogewinne der deutschen Braunkohlekraftwerke um 54% gefallen
  • In Folge machten die deutschen Braunkohlekraftwerke in diesem Jahr bislang einen Verlust von 664 Mio. Euro, im ersten Halbjahr 2018 war es ein Minus von 68 Mio. Euro. 
  • Der Beginn eines neuen Zeitalters: die Zeiten von 24/7 Grundlastversorgung mit Braunkohlestrom sind vorbei
  • Braunkohle wird mittelfristig ein Verlustgeschäft bleiben

Kombiniert man diese Ergebnisse mit den historisch-negativen Jahresergebnissen (siehe Abbildung unten) der Vattenfall-Gesellschaften von 2013 bis 2016, die schlussendlich zum Verkauf an die EPH geführt haben, dann ist die zukünftige Zahlungsfähigkeit von LEAG und MIBRAG als haftende Betreibergesellschaften der sächsischen Tagebaue in meinen Augen, gelinde gesagt, nicht zweifelsfrei bewiesen. Mit der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes ab 2021 und dem  darin beschlossenen nationalen Zertifikatehandel sowie dem Preis für jede Tonne CO2 wird die Profitabilität der Kohleunternehmen ebenfalls weiter sinken. 

Jahresergebnisse der Vattenfall Gesellschaften bis zum Verkauf im Mai 2016, in Million €

Wer STeckt hinter EPH?

Hinter dem neuen Eigentümer der Lausitzer Tagebaue EPH stehen Finanzinvestoren, die ihre Beteiligungen über ein Geflecht von Firmen (siehe S.13 in „Stille Hilfe für die Bilanzen” im Kohleatlas Sachsen) in Zypern, Jersey und Luxemburg verwalten. Sie betreiben Briefkastenfirmen in Ländern, die dafür bekannt sind, nur wenige Steuern und geringe Transparenz zu fordern. Im Zuge des Verkaufs von Vattenfall an EPH wurden auch 1,7 Milliarden Euro an Barmittel für die Renaturierung der Tagebaue in der Lausitz von Vattenfall überwiesen. Wo diese Mittel heute sind, bleibt weiter unklar. Auch bei der MIBRAG, bereits seit 2009 eine Tochter von EPH, bestehen Zweifel. Seit dem Zeitpunkt des über Kredite finanzierten Kaufs wurden insgesamt 440 Millionen Euro durch einen Gewinnabführungsvertrag an die tschechische Mutter überwiesen. Die Schuldenlast der MIBRAG blieb seitdem unverändert. 

An dieser Stelle sei auch noch einmal auf den Sonderbericht des Sächsischen Landesrechnungshof zur „Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen” erinnert. Dieser Bericht ist bis heute streng vertraulich. Damals wurde sogar in der sogenannten „Lex Greenpeace” Transparenz bei Vorsorgeleistungen zur Rekultivierung per untergejubelter Gesetzesänderungen abgebaut.

Umdenken bei der Rekultivierung

Eins steht heute fest: der Kohleausstieg kommt. Damit einhergehen muss auch ein Umdenken bei der Finanzierung der Rekultivierung, da die bisherige Praxis, also die Rekultivierung und Ewigkeitslasten alter Tagebaue aus den Einnahmen neuer zu finanzieren, nicht mehr funktioniert. Es wird in Zukunft keine neuen Tagebaue geben. Um die Finanzierung der Rekultivierung der noch übrig gebliebenen Tagebau nicht dem Freistaat aufzubürden, müssen jetzt ausreichend Finanzmittel bei den Betreiber*innen insolvenzsicher verfügbar gemacht werden. Dazu müssen erstmal die Kosten der Rekultivierung sächsischer Tagebauflächen abgeschätzt, transparent und öffentlich dargestellt und die Risiken im Geschäftsmodell der Betreiber*innen bewertetet werden.

Politische Forderungen

In Zukunft muss alles getan werden, um abzusichern, dass die sächsischen Steuerzahler und -zahlerinnen nicht auf den Kosten der Rekultivierung sitzen bleiben. Wir haben deshalb während der Koalitionsverhandlungen darauf hingearbeitet, über die Vorsorgevereinbarungen in der Regierung schon ab diesem Sommer Transparenz zu schaffen. Es müssen dringende Fragen endlich offen geklärt werden,  etwa: „Wie hoch sind die Zurückstellungen?”, „Welcher genaue Zeitplan wird verfolgt?” oder „Welche Lasten sind noch zu tragen?”. Anschließend sind, falls erforderlich, Anpassungen im Rahmen der Vorsorgevereinbarungen vorzunehmen.  

„Im Rahmen der Umsetzung der Vorsorgevereinbarungen sichern wir die Mittel für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue. Vor dem Hintergrund energiepolitischer Entwicklungen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Tagebaubetreiber wird das Kabinett jährlich ab Sommer 2020 entsprechend über den Sachstand unterrichtet. Falls erforderlich, werden wir im Rahmen der Vorsorgevereinbarungen Anpassungen vornehmen.”

Koalitionsvertrag Sachsen 2019 bis 2024 (CDU, Grüne, SPD)

Außerdem kann Sachsen, in diesem Fall das Oberbergamt, das dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) unterstellt ist, bei jeder anstehenden Betriebsplangenehmigung Sicherheitsleistungen festsetzen. Dies wurde auch im Abschlussberichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) so festgehalten.

„Die Folgekosten des Kohleabbaus muss nach dem Bundesberggesetz der Unternehmer tragen. Wenn Entschädigungen oder Stilllegungsprämien gezahlt werden, müssen die Eigner der Braunkohleunternehmen diese Zahlungen verwenden, um die Folgekosten abzudecken. Um dies zu erreichen, sollten die Länder bei der Zulassung von neuen Betriebsplänen nach Bundesberggesetz die Möglichkeit von insolvenzfesten Sicherheitsleistungen ausschöpfen, sofern kein Konzernhaftungsverbund vorliegt.“

Abschlussbericht der Kohlekommission

Ebenfalls muss die Anpassung der Renaturierungspläne an die Folgen der Klimakrise diskutiert werden. Bisher ist unklar, wie wir zum Beispiel mit der Wasserknappheit infolge des deutlich verminderten Niederschlags, umgehen, wenn Tagebaue geflutet werden sollen. So ist beispielsweise die Talspeere in Quitzdorf  aktuell nur mit 5,1 statt 16,4 Mio. m³ gefüllt. Das entspricht lediglich ca. 30% ihres Stauziels. 

Entschädigung für Rekultivierung nutzen

Im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes (Entwurf, § 42 Absatz 2 Nr. 3) wird den ostdeutschen Kohleunternehmen eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro gewährt. Diese Entschädigungen müssen aus unserer Sicht komplett für die Sanierungen und Wiedernutzbarmachung der Tagebaue sichergestellt werden. Der Spiegel veröffentlichte Ende Januar ein internes Gutachten, aus dem abzuleiten war, dass die ostdeutschen Energiekonzerne möglicherweise eine Entschädigung praktisch ohne Gegenleistung erhalten. Natürlich muss geprüft werden, ob der LEAG überhaupt diese Entschädigungszahlen zustehen. Es kann nicht sein, dass man den Weiterbetrieb nichtrentabler und klimaschädlicher Kraftwerke auch noch belohnt. Steuergelder sollten gerade jetzt für den Klimaschutz genutzt werden. Die Bundesregierung will nun von externen Gutachtern klären lassen, ob die Entschädigungszahlungen an den ostdeutschen Braunkohlekonzern LEAG gerechtfertigt sind. Das sicherte ein Vertreter des Bundesumweltministeriums den Mitgliedern des Umweltausschusses im Bundestag zu.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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