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ARBEITE ich in einem Systemrelevanten Beruf?

Die Bezeichnung „systemrelevante Berufe“ werden immer wieder in Verbindung mit den Ärzten und Pflegekräften genannt, die tagtäglich in der Krise arbeiten, um das Gesundheitssystem und das Land am Laufen zu halten. Welche Berufe fallen eigentlich unter diesen Begriff? Darauf gehen wir in diesem ersten Beitrag ein und stellen eine konkrete Liste mit Berufe und Berufsgruppen zu Verfügung stellen. (Quelle

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Sächsischer Landtag
  • Polizei
  • Justizvollzug
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • Krisenstabspersonal
  • Berufsfeuerwehr, freiw. Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
  • Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren
  •  
  • Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
  • Opferschutzeinrichtungen
  • betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes einschließlich der Bundeswehr sowie der sächsischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit

Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur

  • Telekommunikation, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Post, Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
  • Wasserversorgung
  • Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Müllentsorgung)
  • Luftverkehr (betriebsnotwendiges Personal)
  • ÖPNV, SPNV, EVU (betriebsnotwendiges Personal für Netzbetrieb)
  • Binnenschifffahrt (betriebsnotwendiges Personal)
  • Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Erzeugung von Pressedruckerzeugnissen
  • Banken und Sparkassen
  • Krankenkassen (betriebsnotwendiges Personal)
  • Rentenversicherung (betriebsnotwendiges Personal)

Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs

  • Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft
  • Lebensmittelhandel und -großhandel
  • Transport und Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs

Gesundheitsversorgung und Pflege

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen
  • Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung
  • Praxen von Gesundheitsfachberufen
  • Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
  • Rettungsdienste
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Labore
  • Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
  • ambulante Pflegedienste
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in genannten Einrichtungen

Bildung und Erziehung

  • Personal zur Sicherstellung der Notbetreuung in Kitas und Schulen
  • stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder und Jugendhilfe
Kategorie: Fragen zur sächsischen Wirtschaft

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