Bereits vor dem Jahreswechsel wurden in der 64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz mehrheitlich beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen konnten wir viele BÜNDNISGRÜNE Erfolge erzielen, die uns in der gemeinsamen Herausforderung der Energiewende und dem Klimaschutz einen deutlich Schritt voran bringen. Die vier größten Erfolge stelle ich euch hier vor:
- Windkraftausbau – alle Bremsen sind gelöst!
- Ausbau der Energieberatungsleistungen als Baustein für die Bewältigung der Energiekrise und Energiewende
- Stärkung der Vorbildwirkung des Freistaats – Nutzung von Solarenergie auf eigenen Liegenschaften
- Unkomplizierte Umsetzung von kommunalem Klimaschutz – das Kommunale Energie- und Klimabudget
1. Windkraftausbau – alle Bremsen sind gelöst!
Sachsen ist aktuell Schlusslicht beim Windkraftausbau im Bundesvergleich. Das liegt auch daran, dass nicht genügend Windflächen ausgewiesen sind (aktuell gerade einmal etwa 0,2 Prozent der Landesfläche). Im Rahmen des Haushaltsverfahrens ist es uns gelungen eine Reihe von konkreten Verbesserungen für den Ausbau der Windkraft in Sachsen in einem Paket zu bündeln. Diese umfassen planungsrechtliche Anpassungen aber auch Finanzmittel zur personellen Ausstattung, um die neuen Aufgaben zu bewältigen.
Sachsen bekennt sich zum 2 Prozent-Flächenziel
Im Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes werden konkrete Zielvorgaben für die Bundesländer für die Ausweisung Windenergieflächen geregelt. Für Sachsen entspricht das dort verankerte Ziel für 2032 zwei Prozent und ist damit deckungsgleich zum Bundesdurchschnitt. Wir haben diese Verpflichtung im sächsischen Landesplanungsgesetz klargestellt, wobei das Ziel bereits 2027 erfüllt werden soll – also 5 Jahre vor der bundesgesetzlichen Vorgabe.
Zur notwendigen Erstellung und Anpassung der Regionalpläne ist ein aufwändiger Planungsprozess notwendig, der von den vier sächsischen regionalen Planungsverbänden durchgeführt werden muss. Dafür erhalten diese 350.000 € zusätzliche Finanzmittel. Auch diese Mittel haben wir gesetzlich festgeschrieben. Alle aktuellen und zukünftig ausgewiesenen Windgebiete werden übrigens nicht von der pauschalen 1000m-Abstandsregel betroffen sein. Auch hierfür haben wir eine entsprechende Anpassung des Gesetzestextes vorgenommen.
Flexibilisierungsklausel zur Ermöglichung von kommunalen Windkraftprojekten
Aus BÜNDNISGRÜNER Sicht muss der Ausbau der Windkraft natürlich sofort beschleunigt werden. Die Ausweisung der notwendigen Flächen über die Regionalplanung ist dazu ein absolut wichtiger Schritt, der jedoch seine Zeit benötigt. Daher fordern wir bereits seit längerer Zeit eine Möglichkeit auch außerhalb von ausgeschriebenen Windflächen Projekte realisieren zu können.
Die sogenannte Flexibilisierungsklausel im Landesplanungsgesetz (§ 20 (3)) enthält eben diese Möglichkeit. Der Genehmigungsprozess erfolgt dann in Anlehnung an sogenannte Zielabweichungsverfahren, wobei die zuständige Genehmigungsbehörde die Raumordnungsbehörde und regionalen Planungsverbände mit einbezieht. Der Ansatz ist ein Paradigmenwechsel in der Landesplanung und zielt auf ein hohes Maß an kommunaler Eigenverantwortung und Mitbestimmung vor Ort.
Erweiterung der Flächenkulisse durch Wind im Wald
Nach aktueller Rechtslage in Sachsen war es in den letzten Jahren faktisch nicht möglich Windkraftanlagen in Wald und Forst zu planen und zu errichten. Zur Erreichung der Ausbauziele für Windkraft kann es jedoch keinen generellen Ausschluss von Flächen geben. Wir haben daher eine intensive Debatte geführt, unter welchen Voraussetzungen die Errichtung von Windkraft aus BÜDNISGRÜNER Sicht möglich ist.
Diese Debatte wurde parallel in der sächsischen Staatsregierung geführt, mit dem Ergebnis, dass eine Öffnung des Waldes unter strenger Wahrung von Schutzaspekten vollzogen wird. Anhand eines natur- und umweltschutzfachlichen Kriterienkatalogs wurde eine Kategorisierung der sächsischen Wälder vorgenommen. Im Ergebnis sind zwei Drittel des Waldes weiterhin für Windkraft ausgeschlossen. Darunter fallen sämtliche Schutzgebiete. In 10 Prozent der Waldgebiete ist Windkraft in Zukunft im Regelfall zulässig. Die üblichen naturschutzfachlichen Prüfungen bleiben davon selbstverständlich unberührt.
Aus BÜNDNISGRÜNER Sicht ist zu betonen, dass unbedingt am Ziel der Waldmehrung auf 30 Prozent der Landesfläche festzuhalten ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass für jedes Windkraftprojekt im Wald die in Anspruch genommene Waldfläche 1:1 durch Aufforstung ausgeglichen werden muss.
Fazit für die Windenergie – alle Bremsen sind gelöst!
Wir haben den Weg geebnet, um die notwendigen Flächen für Windkraft in Sachsen bereitzustellen. Bis die Flächenausweisung abgeschlossen ist, haben Kommunen die Möglichkeit, selbst Flächen bereitzustellen und von den Einnahmen der Windkraft vor Ort zu profitieren. Im Einvernehmen von Gemeinde- und Ortschaftsräten kann die 1000m-Abstandsregel für Windkraftanlagen unterschritten werden, wenn dies zweckmäßig ist. Damit stärken wir auch die kommunale Eigenverantwortung in der Energiewende.
Schlussendlich können zukünftig auch Wald- und Forstflächen für die Planung von Windkraftprojekten genutzt werden, was ein erhebliches neues Flächenpotenzial beinhaltet.
Die Anforderungen von Immissions-, Umwelt und Naturschutz bleiben selbstverständlich bestehen. Hier wird zukünftig weiterhin die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren eine entscheidende Rolle spielen.
2. Ausbau der Energieberatungsleistungen als Baustein für die Bewältigung der Energiekrise und Energiewende
Energietechnik und -wirtschaft sowie der damit verbundene gesetzliche Rahmen beinhalten ein komplexes Themenfeld, das die betroffenen Hauseigentümer:innen und Mieter:innen, Unternehmen sowie Kommunen schnell überfordern kann. Daher sind Beratungsleistungen im Energiebereich ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende. Das gilt umso mehr für die kurzfristigen Herausforderungen der akuten Energiepreiskrise.
Neben den Verbraucherzentralen ist die sächsische Energieagentur SAENA ein wesentlicher, seit Jahren verlässlicher Partner mit konkreten Beratungsangeboten, wie beispielsweise der Dialog- und Servicestelle für erneuerbare Energien oder der Kompetenzstelle Kommunales Energiemanagement. Wir haben uns als BÜNDNISGRÜNE dafür eingesetzt, dass diese Beratungsleistungen verstetigt werden und sichern die SAENA mit 650.000 € pro Jahr bis 2026 ab.
Insgesamt sind wir jedoch der Überzeugung, dass die Beratungsleistungen weiter gestärkt und ausgebaut werden müssen und stellen daher weitere 1 Million € pro Jahr für den Doppelhaushalt 23/24 für Beratungsleistungen bereit. Neben Bestrebungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparmaßnahmen im Haushalts- und gewerblichen Bereich stehen zukünftig auch Kommunen verstärkt in der Verantwortung. Daher setzen wir uns dafür ein, dass beispielsweise die kommunale Wärmeplanung zukünftig stärker unterstützt wird.
3. Stärkung der Vorbildwirkung des Freistaats – Nutzung von Solarenergie auf eigenen Liegenschaften
Der Freistaat Sachsen nimmt mit seinen über 3000 Liegenschaften eine besondere Vorbildwirkung ein. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern seit längerem, dass dieser Verantwortung Rechnung getragen wird, indem die Nutzung erneuerbarer Energien in landeseigenen Gebäuden zum Regelfall wird. Außerdem können und müssen weitere landeseigenen Flächen für die Erzeugung von Erneuerbarem Strom genutzt werden.
Bereits im Sommer 2022 haben wir daher mit dem Antrag „Vorbildfunktion des Freistaats Sachsen für einen beschleunigten Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie“ gefordert und beschlossen, dass alle technisch und wirtschaftlich nutzbaren Flächen im Besitz des Freistaats mit Solaranlagen belegt werden. Dazu ist im ersten Schritt bis Ende 2023 eine umfassende Potenzialanalyse zu erarbeiten, die als Basis für eine konkrete Umsetzungsplanung dient. Hierfür stellen wir die nötigen Mittel in Höhe von 300.000 € bereit.
Gleichzeitig ist klar, dass wir die Vorhaben zügig umsetzen müssen. Daher stellen wir zusätzliches Budget in Höhe von 1 Million € pro Jahr für erste konkrete Umsetzungsprojekte bereit.
Mit diesen Mitteln sollen im Geschäftsbereich des SMEKUL Solaranlagen errichtet werden, aber auch Investitionen in eine klimaneutrale Wärmebereitstellung, z.B. über Wärmepumpen, ermöglicht werden.
Mittelfristig müssen natürlich alle verfügbaren Potenziale genutzt werden. Dabei muss aber auch nicht immer der Freistaats selbst investieren. Wir fordern daher auch, alle nicht genutzten Flächen an Dritte freizugeben. Dadurch haben beispielsweise auch Bürger:innen-Energiegenossenschaften die Möglichkeit Projekte zu realisieren und aktiv zu partizipieren.
4. Unkomplizierte Umsetzung von kommunalem Klimaschutz – das Kommunale Energie- und Klimabudget
Energiewende und Klimaschutz findet vor allem vor Ort in den Kommunen statt. Gleichzeitig müssen Kommunen einen großen Teil der Klimawandelfolgen schultern, wie Überhitzungen im Sommer oder Überflutung bei Starkregenereignissen. Damit sind Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Trotz der Relevanz des Themengebietes fehlt es in der Kommunen heute oftmals an Know-how und finanziellen Mitteln zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen. Neben der bereits ausgeführten Notwendigkeit zur Stärkung der Beratungsleistungen für Kommunen, haben wir mit dem Instrument des „Kommunalen Energie- und Klimabudgets“ nun in Sachsen erstmalig ein Finanzinstrument, das den Kommunen Mittel explizit für Klimaschutz und Klimawandelfolgen bereitstellt, gesetzlich verankert.
Damit werden 1 Million € an jeden der 13 sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte pro Jahr schnell und unkompliziert ausgezahlt. Die Verwendung der Mittel ist dabei zweckgebunden für Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung einzusetzen und entsprechend nachzuweisen. Der genaue Prozess für die Auszahlung wird aktuell erarbeitet, das Geld soll jedoch zeitnah bis März 2023 bereitgestellt werden.
Das vorgesehene Budget kann aus BÜNDNISGRÜNER Sicht nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem ganzheitlichen kommunalen Klimaschutz sein. Daher haben wir eine Evaluierung des Kommunalen Energie- und Klimabudgets gesetzlich verankert und setzen uns für eine Verstetigung der Mittel ein.
3 Kommentare
Hallo Daniel,
Thomas hier. wir haben uns mal in der Landesgruppe Energie und Klima kennengelernt.
mich würden mehr Details interessieren.
Punkt 2-4 finde ich interessant. Wir versuchen immer wieder Kommunen vor allem im erneuerbaren Wärmebereich zu unterstützen.
Punkt 2:
Worüber können die Beratungsgelder abgerufen werden? wie hoch ist die Förderquote für die Gemeinden?
Können nur Gemeinden Beratungsgelder erhalten?
Punkt 3 und 4:
Gibt es hier schon Ideen, wie das Geld eingesetzt wird? Förderquoten?
Kommmulierbarkeit mit anderen Förderungen?
Kann es auch für den Wärmenetzausbau genutzt werden? in BW gibt/gab es da ja spannende Programme.
Da das BEW mittlerweile das einzige Förderprogramm auf Basis erneuerbarer Energien ist und hier eine Kommulierbarkeit mit anderen Programmen ausgeschlossen ist, überlege ich, wie die Wärmewende hier vorangetrieben werden kann.
In Thüringen können Wärmenetze durch lokale Progamme stark gefördert werden. Leider zählt das da glaube ich nur für größere Städte.
LG Thomas
Hallo Thomas,
vielen Dank für dein Interesse und die detaillierten Nachfragen.
Leider lassen sich Stand heute noch nicht alle deine Fragen beantworten, da der Haushalt ja erst seit Anfang des Jahres gilt. Dementsprechend müssen nun viele Detailfragen erst in den Ministerien geklärt werden, bevor es zur tatsächlichen Verwendung der Gelder für die vorgesehenen Zwecke kommt.
Die Beratungsangebote sollen beispielsweise mit der SAENA weiterentwickelt und gestärkt werden. Aber es ist denkbar und auch von mir gefordert, dass andere Institutionen, wie die Verbraucherzentralen, Stadtwerke o.ä. eingebunden werden.
Als Zielgruppe für die Beratungen sind neben Kommunen vor allem Haushalte im Fokus.
Zum kommunalen Energie- und Klimabudget: die möglichen Verwendungszwecke umfassen alle möglichen Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Die Kommunen sind hier relativ frei in der Ideenfindung, wobei die Budgetverteilung vermutlich über die Landkreise organisiert wird. Die Details der verwaltungstechnischen Umsetzung werden derzeit erarbeitet.
Insgesamt ist eher zu erwarten, dass nicht alle wünschenswerten Projekte sofort umgesetzt werden können, weil das Budget irgendwann erschöpft ist. Daher ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln grundsätzlich im Sinne einer effektiven Mittelverwendung des Kommunalen Energie- und Klimabudgets. Dennoch müsste wohl im Einzelfall juristisch geprüft werden, ob dies mit den jeweiligen Förderrichtlinien vereinbar ist.
Viele Grüße!
i.A. Johanna