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Einigung zu den Entschädigungszahlungen an die LEAG: Ein sinnvoller Kompromiss

Die Europäische Kommission hat die angedachten Entschädigungsregelungen an die Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) für den Braunkohleausstieg geprüft und nun gebilligt. Damit soll die LEAG für die im Kohleausstiegsgesetz vereinbarte Stilllegung der Braunkohlekraftwerke in der Lausitz und Mitteldeutschen Revier entschädigt werden. Dabei hat das grün geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz intensiv an einer Lösung für die Genehmigung gearbeitet. Nun liegen die Eckpunkte für ein abgestuftes Verfahren vor. In einem ersten Schritt sollen 1,2 Milliarden Euro ausgezahlt werden, um z.B. Sozialvereinbarungen abzudecken. Weitere 550 Millionen Euro werden nur unter der Bedingung ausgezahlt, dass die LEAG tatsächlich entgangene Gewinne durch den Braunkohleausstieg nachweisen kann.

Dr. Daniel Gerber, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Die Freigabe der EU-Kommission für die Entschädigungszahlungen ist ein großer Verhandlungserfolg von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Habeck hat mit seinem Team dafür gesorgt, dass die ostdeutschen Reviere die benötigte Absicherung erhalten. Das ist nicht zuletzt auch eine gute Nachricht für die Beschäftigten und die betroffenen Regionen. Ich bin dem BMWK dankbar für seinen intensiven Einsatz in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.“

„Die bisher sicher beihilferechtlich bewilligte Summe umfasst 1,2 Mrd €. Frühere Bundes- und Landesregierungen hatten der LEAG Entschädigungszahlungen über 1,75 Mrd. € in Aussicht gestellt. Hierbei handelt es sich um Steuermittel, die Sozialvereinbarungen und die Renaturierung absichern, für die das Unternehmen verantwortlich ist.“

„Da die Braunkohleverstromung immer häufiger unwirtschaftlich ist, fällt der Verlust, der beihilfechtlich entschädigt werden kann, vorerst geringer aus. Hätten die LEAG und Ministerpräsident Michael Kretschmer nicht auf einem Weiterbetrieb der Kohleverstromung bis zum maximal-möglichen Enddatum im Jahr 2038 bestanden, wäre die Entschädigung möglicherweise wesentlich höher ausgefallen.“

Die potentielle Lücke von bis zu 550 Millionen € muss nun Anlass auch für das Sächsische Oberbergamt sein, ein schlüssiges Konzept für die Einzahlung der fehlenden Vorsorgegelder im Rahmen einer Anpassung der Vorsorgevereinbarung zu entwickeln und diese auch umzusetzen. Das Geld für die Renaturierung muss auch im Falle interner Umstrukturierung oder Insolvenz gesichert sein. Denn es ist davon auszugehen, dass die Braunkohle viel früher als 2038 nicht mehr rentabel sein wird. Was aber bleibt, sind die massiven Umweltschäden. Vor uns liegt eine Generationenaufgabe.“

„Die Steuermittel, die nun fließen, sind dem Zweck der Renaturierung sowie der sozialen Absicherung vorbehalten. Wir BÜNDNISGRÜNE haben bereits im vergangenen Jahr ein Konzept zur Errichtung einer Braunkohlefolgestiftung vorgelegt, um die Renaturierung der Reviere über Generationen hinweg abzusichern.“

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Diese Pressemitteilung wurde zuerst auf gruene-fraktion-sachsen.de veröffentlicht.

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