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BÜNDNISGRÜNE präsentieren Studie: Umsiedlung von Mühlrose energiewirtschaftlich nicht notwendig

Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) eine Studie zur Revision des Revierkonzeptes der LEAG 2021 vorgestellt. Ziel der von der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion beauftragten Studie war es, die von der LEAG vorgelegte Planung unter energiewirtschaftlichen Aspekten auf Plausibilität zu prüfen. So untersuchte die Studie unter Annahme unterschiedlicher Szenarien zur Kraftwerksauslastung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Erschließung weiterer Teilfelder.

Zu den Kernergebnissen der Studie erklärt Prof. Dr. Pao-Yu Oei vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Co-Autor der Studie:

„Das Zeitfenster für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung schließt sich vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Klimakrise zusehends. Unsere Studie zeigt, dass selbst bei maximal denkbarer Auslastung der Kraftwerke kein Kohlebedarf besteht, der die Inanspruchnahme des Sonderfelds Mühlrose rechtfertigt. Im Gegenteil, es sind sogar weitere Tagebauverkleinerungen im Lausitzer Revier notwendig. Dies gilt selbst im Falle eines späten Kohleausstiegs im Jahr 2035 oder 2038.“

„Auch nach Abschluss des Tagebaus Nochten ohne die Auskohlung des Sonderfeldes Mühlrose ist die Versorgung durch die höhere Beimischung der Reichwalder Kohle, entsprechend den Planungen des vorherigen Tagebaubetreibenden, gewährleistet. Es besteht damit keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für eine Umsiedlung des Dorfes Mühlrose. Auch für das Abbaugebiet 1 des Tagebaus Nochten und weitere Tagebaue des Lausitzer Reviers müssen gegenüber dem Revierkonzept 2021 der LEAG zusätzliche Verkleinerungen vollzogen werden.“

Dr. Daniel Gerber, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, ergänzt:

„Die vorliegende Studie macht einmal mehr deutlich, dass auch hier in Sachsen zur Umsetzung des Kohlekompromisses keine weiteren Dörfer weichen müssen. Es ist energiewirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, für Kohleabbau nach 2030 heute noch kulturelle Substanz in der Lausitz zu vernichten und Menschen für den Abbau von Braunkohle umzusiedeln. Es gibt mittlerweile zahlreichen Studien, die dies eindeutig belegen.“

Dr. Daniel Gerber verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Kohlekompromiss: „Selbst unter Annahme der maximalen Kraftwerkslaufzeiten verfehlt die vorgelegte Planung der LEAG das reine Versorgungsziel. Braunkohlenabbau, der über die notwendige Versorgung der Kraftwerke hinaus geht, ist nicht vertretbar. Die LEAG ist an den Kohlekompromiss gebunden. Immerhin erwartet das Unternehmen seinerseits für die Stilllegung der Kraftwerke immense Entschädigungszahlungen, die derzeit von der EU noch intensiv beihilferechtlich geprüft werden.“

„Die Ergebnisse der Studie mahnen die kritische Prüfung der unternehmerischen Planung an. Die Verhältnismäßigkeit der Abbaupläne der LEAG muss unbedingt gewährleistet werden. Insbesondere müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, um unnötige Umsiedlungen und das Aufschließen neuer Teilfelder zu verhindern. Wir fordern deshalb von der LEAG die Anpassung des Revierkonzepts an die energiewirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts – denn auch das ist Teil des Kohlekompromisses.“

Abschließend erklärt Gerber: „Es ist jetzt am regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, diese neuen Erkenntnisse bei der Fortschreibung des Braunkohlenplans zum Tagebau Nochten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für das Sächsische Oberbergamt. Auch dort müssen die neuen Erkenntnisse bei den anstehenden Genehmigungsverfahren zu notwendigen Rahmenbetriebsplänen entsprechend gewürdigt werden.“

Hintergrund:

Die Lausitzer Energiewerke AG (LEAG) legten im Januar dieses Jahres ihre laut Unternehmen an den Kohleausstieg angepasste Revierplanung vor. Diese Planung berücksichtigt jedoch das neue Klimaschutzgesetz des Bundes nicht.

Das im Sommer des laufenden Jahres angepasste Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung zur Klimaneutralität bis 2045. Aufgrund der angepassten Minderungsziele ist von einem kurzfristigen Rückgang im Bereich der Braunkohlenverstromung auszugehen. Die notwendige Steigerung des CO2-Preises trägt dazu bei, dass Verstromung von Braunkohle voraussichtlich bereits weit vor 2038 auch wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann.

Kurzzusammenfassung der Studie

Langversion der Studie: „Studie zur Revision des Revierkonzeptes 2021 der LEAG – Inanspruchnahme des Sonderfeldes Mühlrose ist energiewirtschaftlich nicht notwendig“

Beitrag zur Online-Pressekonferenz zur Vorstellung der Studie zur Revision des Revierkonzept 2021 der LEAG

Präsentation zur Vorstellung der Studie bei Online-Pressekonferenz


Diese Pressemitteilung wurde zuerst auf gruene-fraktion-sachsen.de veröffentlicht.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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