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Kohle-Pläne in der Lausitz – BÜNDNISGRÜNE: Kein Dorf darf ohne den Nachweis absoluter Notwendigkeit abgebaggert werden

Gerber: Der Abbau von jedem unnötigen Gramm Braunkohle muss ausgeschlossen werden, die LEAG muss eine neue Revierplanung entsprechend des Kohleausstiegsgesetzes vorlegen.

Zum am Wochenende bekannt gewordenen Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die den Revierplan der LEAG für die vier genehmigten Tagebaue Jänschwalde, Welzow-Süd, Nochten und Reichwalde im Auftrag der Bundesregierung überprüft hat, erklärt Dr. Daniel Gerber, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Im sächsischen Koalitionsvertrag ist eindeutig festgehalten, dass für die Tagebaue in der Lausitz keine Flächen in Anspruch genommen oder abgesiedelt werden dürfen, die für den Betrieb der Kraftwerke im Rahmen des Kohlekompromisses nicht auch zwingend benötigt werden. Das Gutachten von Ernst & Young macht deutlich, dass die aktuelle Revierplanung der LEAG dieser Vereinbarung nicht entspricht.“

„Zudem stützt das Gutachten unsere Überzeugung, dass die LEAG die Kohle unter Mühlrose nicht benötigt, um den Weiterbetrieb bis zum Kohleausstieg 2038 zu garantieren. Wir BÜNDNISGRÜNE erwarten deshalb zeitnah ein neues Revierkonzept, das den Erhalt von Mühlrose und anderer Ortslagen vorsieht.“

Weiterhin erklärt Dr. Daniel Gerber: „Das Schaffen vollendeter Tatsachen verbietet sich: Es gibt keine Rechtfertigung für Abrissarbeiten im sorbischen Kulturgut von Mühlrose, solange weder fundierte Analysen des tatsächlichen Kohle-Restbedarfs im Tagebau Nochten noch eine eigene neue Revierplanung der LEAG entsprechend des Kohleausstiegsgesetzes vorliegen. Darüber hinaus muss in den Planungen der Abbau von jedem unnötigen Gramm Kohle ausgeschlossen werden. Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Kohleabbaugebiete brauchen jetzt endlich Planungssicherheit.“

„Wer aus der Kohle aussteigt, kann nicht mehr begründen, dass den Braunkohletagebauen Dörfer zum Opfer fallen müssen. Sollten die Kohlekonzerne dies dennoch versuchen, werden sie gerichtlich scheitern.“

Weitere Informationen:

Gutachten von Ernst & Young: Plausibilisierung der Unternehmensplanung der LEAG hinsichtlich der Nutzung von Braunkohle

Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Thema Braunkohle („Energie und Klimaschutz“, Abschnitt „Braunkohle“, Seite 40/41)


Beitragsbild: Julian Nyča, Wikimedia, CC BY-SA

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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