Letzte Aktualisierung am 16.04.2020.
Zusammenfassung: Corona-App
Eine Funkzellenauswertung wäre nicht nur ein unverhältnismäßiger Eingriff in Bürgerrechte sondern ist vor allem aufgrund der zu niedrigen Auflösung technisch völlig ungeeignet zur Kontaktverfolgung. Für eine datenschutzgerechte App zur Kontaktverfolgung liegen hingegen umsetzbare Konzepte vor, die von verschiedenen IT- und Datenschutzexperten empfohlen werden. Bei diesen wird auf Basis von Bluetooth-Verbindungen zwischen räumlich nahen Geräten in einem anonymen und dezentralen Verfahren ermöglicht, Kontaktpersonen aus den letzten 14 Tagen zu informieren, wenn eine Corona-Infektion festgestellt wird. Dieses Prinzip sollte für die offiziell zu empfehlende App genutzt werden. Voraussetzungen sind absolute Freiwilligkeit, Datenminimierung, Dezentralisierung, und die Veröffentlichung des Quellcodes, damit dieser überprüft und in anderen Ländern weiter genutzt werden kann.
Was bisher geschah
Dass der momentan notwendige Zustand mit Ausgangsbeschränkungen und geschlossenen Schulen, Kulturstätten, Restaurants und Geschäften großen wirtschaftlichen und sozialen Schaden anrichtet und in dieser Form nicht ewig anhalten kann, ist allen bewusst. Damit jedoch eine Lockerung der Maßnahmen eingeleitet werden kann, ist es wichtig, möglichst schnell Kontaktpersonen von positiv getesteten Menschen zu informieren. Nur so kann die weitere Ausbreitung der Pandemie eingedämmt werden. Der Grundgedanke dabei ist, potentiell betroffene Personen schnell zu testen und gegebenenfalls zu isolieren, bevor diese weitere Menschen infizieren können. Das Ziel ist, die Nettoreproduktionszahl, einfacher ausgedrückt die Ansteckungsrate, dauerhaft auf unter 1 zu drücken. Das bedeutet, eine infizierte Person steckt im Durchschnitt weniger als eine weitere Person an. Erst dann sinkt die Zahl der Infizierten und die Ausbreitung wäre damit unter Kontrolle.
Die bisherige Praxis der Gesundheitsämter, eine infizierte Person nach Kontakten der letzten 14 Tage zu befragen und die potentiell angesteckten Personen telefonisch zu kontaktieren, stößt jedoch in Anbetracht steigender Infektionszahlen unweigerlich an personelle und zeitliche Grenzen. Somit scheint es nur logisch, diesen Prozess mithilfe digitaler Unterstützung optimieren zu wollen. Aktuell dreht sich die Debatte, auch auf globaler Ebene, um zwei miteinander konkurrierende Ansätze.
Bei dem Tracking-Ansatz (permanente Verfolgung) der Bundesregierung, vorrangig propagiert durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sollten Infizierte und deren Kontaktpersonen per Handydaten ermittelt werden. Dieser Plan und die damit einhergehende Änderung am Infektionsschutzgesetz, wurde, auch dank massiver Grüner Intervention, wieder verworfen. Nicht nur wäre die Verwendung dieser Daten ein schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürgen, sie ist für den Versuch, Kontakte mehrerer Personen mit weniger als 1,5m Abstand zu ermitteln, auch völlig ungeeignet. Zusätzlich wurde wertvolle Zeit verspielt, um zu einer wirklich hilfreichen Lösung in der Bekämpfung der Corona-Krise zu gelangen. Mittlerweile gibt es auch weitere Vorstöße, wie etwa den des CDU Wirtschaftsrats. Dieser orientiert sich noch mehr an der Herangehensweise autoritärer Regime und fordert behördliche Zwangsmaßnahmen und die Herausgabe von Kreditkarteninformationen. In diesem Modell zur Nachverfolgung von Infektionsketten wird der Datenschutz geopfert und sogar gefordert, möglichst viele Datenquellen miteinander zu verknüpfen. Durch diese völlig unnötigen und für die Verfolgung von Infektionsketten nicht nützlichen Forderungen wird das Vertrauen der Bevölkerung verspielt. Denn eine solche App müsste, um in der Bevölkerung akzeptiert zu werden, unbedingt so transparent wie möglich sein. Sollte sich der Eindruck eines Überwachungswerkzeugs in der Bevölkerung verfestigen, wäre die App, bevor sie überhaupt entwickelt wurde, zum Scheitern verurteilt. Die Akzeptanz von weiten Teilen der Bevölkerung aber ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme einer kritischen Menge an Nutzerinnen und Nutzer.
Der Tracing-Ansatz (Zurückverfolgung nur im Infektionsfall), welcher auf Grüner Seite zum Beispiel von Robert Habeck, Konstantin von Notz und Malte Spitz favorisiert wird, aber auch durch viele Akteure der Zivilgesellschaft wie Linus Neumann (Chaos Computer Club), Ulf Buermeyer (Gesellschaft für Freiheitsrechte) oder der Verbraucherzentrale Bundesverband prominente Unterstützung findet, schlägt eine App vor, welche die Menschen sich freiwillig auf ihr Smartphone installieren können. Einer Online-Umfrage von YouGov unter 2042 Personen zufolge ist die Unterstützung für eine solche App bei Grünen Wählerinnen und Wählern mit 61% am höchsten. Diese App setzt dabei geradezu beispielhaft von Beginn an auf das von uns Grünen seit Langem geforderte Prinzip „Privacy by Design„, um die Privatsphäre zu gewährleisten und massive Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu vermeiden. Diese Herangehensweise steht im krassen Kontrast zur autoritären Methode und ist die Antwort eines freiheitlich-demokratischen Landes, besser noch eines Staatenbundes wie der Europäischen Union auf die Corona-Pandemie, denn „[…] gerade in diesen Krisen bewährt sich eben auch der Rechtsstaat. Demokratische Institutionen und Abstimmungsprozesse sind eine Stärke und nicht eine Schwäche“, sagt Konstantin von Notz. Klar sollte auch sein, dass eine solche App nur ein Teil einer großen Exitstrategie sein kann. Wir müssen natürlich weiterhin Testkapazitäten erhöhen, das Gesundheitssystem ausbauen, Schutzmasken herstellen, Hygieneregeln einhalten, Forschung intensiveren, den Sicherheitsabstand einhalten und vieles mehr. Wer eine App als das Allheilmittel verkauft, blendet.
Doch wie soll eine solche App funktionieren, ohne dabei die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer zu verletzen?
Datenschutzkonforme Funktionsweise der Corona-App
Festzuhalten ist, dass auch die Gesundheitsämter im Regelfall nur nach den letzten Kontaktpersonen fragen. Mit anderen Worten: Der Ort, an dem ein Kontakt stattgefunden hat, ist zweitrangig. Entscheidend ist also nur, dass eine Person innerhalb der letzten Tage Kontakt mit einer anderen Person hatte.
Somit muss die App nur einen Kontakt zwischen zwei Personen abspeichern, aber keine sensiblen Standortdaten wie etwa GPS- oder Funkzellendaten. Dazu eignet sich besonders die Bluetooth-Funktion, welche (fast) jedes Smartphone besitzt.
Update (09.04.2020): Ursprünglich stand hier eine Beschreibung der bisherigen Funktionsweise, welche sich weiterhin auf netzpolitik.org nachlesen lässt. Da es aber derzeit Zweifel an dieser Funktionsweise unter Verwendung eines zentralen Servers in Bezug auf die Privatsphäre der Nutzer*innen gibt, habe ich diesen Teil herausgenommen und möchte lieber auf die verschiedenen Ansätze eingehen. Der bisherige Ansatz beruht auf den Informationen der Initiative Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT). Es handelt sich dabei um eine nicht-kommerzielle Vereinigung mit mehr als 130 Mitgliedern aus 8 europäischen Ländern, welche einen einheitlichen Standard für datenschutzfreundliche Corona-Apps entwickeln. Es gibt aber auch schon weitere Initiativen, die sich genau mit dieser Problematik beschäftigen. Sowohl die globale TCN Coalition als auch eine Gruppe mehrerer Universitäten mit dem Standard Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing (DP3T) entwickeln aktuell Funktionsweisen, welche keinen zentralen Server benötigen. Aber auch diese dezentralen Ansätze besitzen Nachteile. Eine umfangreiche Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Ansätze (zentral vs. dezentral) bietet netzpolitik.org. Nichtsdestotrotz begrüße und unterstütze ich die Initiativen mit dezentralem Ansatz, da sie meiner Forderung nach Dezentralisierung entgegen kommen.
Eignung der Corona-App für die Aufgabe
Grundsätzlich gilt, auch in Gefährdungslagen wie der aktuellen Corona-Pandemie, dass bei mehreren gleich geeigneten Mitteln zur Gefahrenabwehr jenes zu wählen ist, was am wenigsten in Grundrechte eingreift – das sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip. Nach meiner und der Auffassung der Grünen-Politiker Malte Spitz und Konstantin von Notz, aber auch Datenschutzexperten wie Linus Neumann (CCC) und Ulf Buermeyer (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.), stellt eine wie oben beschriebene App aus Sicht des Datenschutzes und der Privatsphäre ein solches Mittel dar. Doch eignet sich eine solche App auch, um ausreichend viele Fälle einer potentiellen Infektion nachverfolgen zu können? Das Ziel soll schließlich sein, die starken Grundrechtseingriffe, wie sie die aktuellen Beschränkungen darstellen, Stück für Stück wieder zurücknehmen zu können und somit dauerhaft ein Leben neben dem Coronavirus außerhalb der eigenen vier Wänden wieder zu ermöglichen.
Mittlerweile gibt es einige Studien zu der Eignung einer solchen App. Die neueste Studie dazu wurde im renommierten Science Magazin veröffentlicht. Diese und eine weitere Studie belegen, dass ca. 45% (46% und 44%) der Infektionen präsymptomatisch erfolgen. Das heißt, fast die Hälfte der Infektionen geschieht durch Menschen, die noch keinerlei Symptome zeigen. Sie können deshalb nicht wissen, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben und deshalb noch striktere Vorsichtsmaßnahmen einhalten müssen. Im Anbetracht dieser Tatsache, fasst der Virologe Prof. Christian Drosten im NDR Podcast „Das Coronavirus-Update“ eine Kernaussage der Studie wie folgt zusammen: „man kann ab einem bestimmten Zeitpunkt der Epidemie mit gezielter Diagnostik plus Fallverfolgung plus Isolierung der Kontakte diese Epidemie nicht stoppen“. Um die Pandemie trotzdem zu stoppen und unverhältnismäßige Maßnahmen wie einen Lockdown zu vermeiden, kommt die Studie zu dem Schluss, dass mit einer App die Zeit zwischen einem positiven Test und der Information an mögliche Kontaktpersonen im Idealfall bis auf Null reduziert werden kann. Genau diese Beschleunigung zwischen der Diagnose und der Benachrichtigung möglicher Kontakte, die bisher keine Symptome zeigen, ist ein wesentlicher Beitrag für eine erfolgreiche Eindämmung des Virus.
Da laut Bitkom etwa 80 Prozent der Deutschen über 14 Jahre ein Smartphone besitzen, sollten außerdem genug potentielle Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stehen.
Politische Forderungen An eine Corona-App
Damit ich dem Einsatz einer Corona-App zustimmen könnte, müssen mindestens folgende Anforderungen an eine Contact-Tracing-App erfüllt sein.
Update (06.04.2020): Mittlerweile hat der Chaos Computer Club eine Liste mit „10 Prüfsteinen für die Beurteilung von Contact-Tracing-Apps“ veröffentlicht. Diese Liste werde ich in Zukunft als meine Minimalanforderungen für mögliche zukünftige Apps ansehen.
Es geht nur mit Freiwilligkeit
Etwaige Freiheitsrechte dürfen nicht an die Nutzung der App geknüpft sein. Allein deswegen, weil Personen ohne ein (kompatibles) Smartphone, wie beispielsweise ältere Menschen oder Kinder, nicht diskriminiert werden dürfen. Die Installation und Nutzung der App muss in jedem Fall freiwillig geschehen. Der Staat sollte ebenfalls seine Bürgerinnen und Bürger davor schützen, dass Unternehmen oder Organisationen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Nutzung der App zwingen.
Nutzung nur mit Anonymität
Die durch die App gesammelten Daten müssen in jedem Fall anonym sein. Deanonymisierung darf nicht möglich sein. Das heißt, die Daten eignen sich nicht, um in irgendeiner Art und Weise Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen zu können. Das muss sowohl auf die Daten der Person zutreffen, welche die App nutzen, als auch auf die Daten der anderen Personen oder Geräte, welche durch die App aufgezeichnet werden.
Das dies auch und vor allem in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft wichtig ist, kann man am Beispiel Südkorea sehen. Dort kam es zu öffentlichen Hetzkampagnen gegen Infizierte, nachdem deren Identität bekannt wurde.
Datenminimierung als Grundsatz
Die App darf demnach nur die Daten speichern, die zur Rückverfolgung eines Kontakts notwendig sind. Das heißt konkret, nur die Information, wann die Nutzerin oder der Nutzer der App Kontakt mit einer anderen Person hatte. Weitere Informationen, wie etwa der Ort des Kontakts, sind nicht notwendig und dürfen deshalb auch nicht gespeichert werden. Liegt ein Kontakt zur einer anderen Person länger als 14 Tage zurück, so müssen die Daten zu diesem Kontakt unwiderruflich gelöscht werden.
Durch diese Maßnahmen erfüllt die App damit auch die Anforderungen aus Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welcher das Prinzip der Datenminimierung festlegt. Das Erheben und Verarbeiten von Daten muss demnach angemessen und auf das notwendige Maß reduziert sein. Außerdem muss vor Inbetriebnahme eine Datenschutzfolgenabschätzung stattfinden.
Dezentraler Betrieb der Corona-App
Die App darf die nötigen anonymen Kontaktdaten nur lokal speichern und nicht automatisiert an eine zentrale Stelle weiterreichen.
Zum einen kann damit verhindert werden, dass durch das Zusammenführen der Kontaktdaten vieler Nutzerinnen und Nutzer eventuelle Rückschlüsse auf einzelne Personen gemacht werden könnten.
Zum anderen ist ein zentrale Stelle, welche über das Internet erreichbar ist, einfacher anzugreifen, wohingegen bei einem Angriff auf die App sich die Angreifenden in der Nähe des Geräts des Opfers aufhalten müssen und sie außerdem nur den lokalen und damit sehr kleinen Datensatz (der nicht anderen Personen zugeordnet werden kann) erbeuten könnten.
Missbrauch muss verhindert werden
Die in der App lokal gesammelten Kontaktdaten können nur durch eine autorisierte Person, etwa den Arzt, die Ärztin oder das Gesundheitsamt, im Falle eines positiven Tests zur Information der Kontaktpersonen freigegeben werden. Damit sollen Missbrauch und Fehlalarme verhindert werden, welche zur Überlastung der Behörden führen könnten und die anderen Nutzerinnen und Nutzer der App unnötig in Panik versetzen würden.
Öffentliches Geld, öffentlicher Code
Der Programmcode der App muss frei und offen zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl für die App auf dem Smartphone als auch für den zentralen Server. Das schafft Transparenz und erhöht somit das Vertrauen für eine solche App in der Bevölkerung. Außerdem können unabhängige Institutionen den Code auf mögliche Schwachstellen und Fehler kontrollieren.
Sollte der Staat finanzielle Mittel für die Entwicklung, Verbreitung und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur Verfügung stellen, wäre somit auch das Prinzip „Öffentliche Gelder, Öffentlicher Code“ erfüllt. Die Bundesregierung selbst hat bereits die Herstellung von mehreren Prototypen als Open Source Software durch den von ihr initiierten Hackathon „Wir vs. Virus“ gefördert.
Des Weiteren ermöglicht dies anderen Staaten, welche nicht genügend Mittel zur Entwicklung einer eigenen App-Lösung zur Verfügung haben, ebenfalls die Nutzung und hilft beispielsweise die Freizügigkeit innerhalb des Schengenraums schneller wieder herzustellen.
Auch die Weiterentwicklung und daraus resultierende Updates der App müssen frei und offen zur Verfügung stehen.
Hilfe und Transparenz durch Aufklärungskampagne
Die Entwicklung der App darf nicht bei einem bloßen erfüllen der Mindestanforderungen enden. In der App müssen, leicht verständlich, Hinweise wie Telefonnummern und Handlungsempfehlungen, vor allem im Infektionsfall, enthalten sein. Ebenfalls muss diese App durch eine breit angelegte Informationskampagne, die sowohl online als auch offline zu deren Nutzung aufruft und diese erklärt, begleitet werden.
Einheitlichkeit durch Standardisierung
Die App muss einen offenen Standard umsetzen. Damit kann sichergestellt werden, dass Apps aus verschiedenen (europäischen) Ländern bzw. unterschiedlichen Unternehmen zueinander kompatibel sind. Somit können beispielsweise Infektionsketten auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt werden. Dadurch kann ein Grundstein gelegt werden, um die aktuellen Grenzschließungen wieder aufzuheben.
Häufig gestellte Fragen
Update (16.04.2020): Uns sind in den letzten Tagen viele Fragen zur Corona-App begegnet, auch wurden einige direkt an uns herangetragen. Mit diesem Beitrag versuchen wir euch die häufigsten Fragen ausführlich mit entsprechenden Quellennachweisen zu beantworten.
Fragen zur Corona-App
Wenn du bei wiederholten Meldungen durch die App genervt bist und deswegen nicht mehr reagieren willst, stellt sich die Frage, warum du dir dann die App ursprünglich installiert hast? Denn das ist ja genau ihr Zweck: dich zu informieren, dass du Kontakt mit einer infizierten Person hattest, um dich und deine Liebsten zu warnen und damit zu schützen. Generell sollte dieser Fall aber nicht eintreten, da es sich dann wohl um Personen aus dem engen Familien- oder Freundeskreis handelt, mit denen man häufig in letzter Zeit Kontakt hatte.
Kurz zusammengefasst nutzt die App die Bluetooth-Schnittstelle eines Smartphones. Befinden sich zwei Nutzer*innen der App in gegenseitiger Reichweite, so tauschen die Smartphones zufällig generierte Zahlencodes aus. Ein Algorithmus in der App prüft dann, ob der Abstand und die Dauer des Kontakts für eine potentielle Infektion ausreicht. Wenn dies der Fall ist, so werden die Zahlencodes gespeichert. Infiziert sich später ein*e Nutzer*in, so kann mit Hilfe der Zahlencodes eine Benachrichtigung an alle Smartphones der Personen gesendet werden, welche während der Inkubationszeit Kontakt mit der infizierten Person hatten. Die Benachrichtigung warnt vor einer möglichen Infektion und bietet weitere Informationen, wie etwa die Empfehlung zur präventiven Quarantäne und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Es gibt verschiedene Ansätze wie die App im Detail funktionieren kann. Vor allem geht es um die Frage eines zentralen gegenüber einem dezentralen Ansatz. Bei einem zentralen Ansatz würde die Liste der Zahlencodes im Falle einer Infektion auf einen zentralen Server hochgeladen werden. Dies bietet aber die potentielle Möglichkeit einer Deanonymisierung und damit Identifizierung der Kontakte. Im Gegensatz dazu wird bei einem dezentralen Ansatz nur der Zahlencode des Infizierten markiert und alle anderen Smartphones prüfen selbstständig, ob sie Kontakt mit diesem Zahlencode hatten. Aktuell (Stand 20.4.) ist dazu noch nichts entschieden, außer dass die Bundesregierung offiziell die Initiative Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT) unterstützt, welche zum Ziel hat, sowohl zentrale als auch dezentrale Ansätze gleichermaßen zu unterstützen. Wer mehr über den Richtungsstreit und die verschiedenen Ansätze erfahren möchte, findet in diesem Artikel auf netzpolitik.org eine ausführliche Zusammenfassung mit vielen weiteren Links.
Ich fordere weiterhin, wie auch der Chaos Computer Club, einen dezentralen Ansatz, um das Missbrauchspotential so weit wie möglich zu reduzieren. Eine ausführliche und trotzdem leicht verständliche Beschreibung eines solchen dezentralen Ansatzes mit dem Namen Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing (DP3T) lässt sich in diesem Artikel auf republik.ch nachlesen.
Wir alle möchten die Grundrechtseinschränkungen, die durch die Corona-Pandemie nötig geworden sind, so schnell es geht wieder zurückschrauben. Deshalb wird es auch eine große Akzeptanz der Bevölkerung geben. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, ist natürlich auch der Gesetzgeber gefragt. Dieser muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Menschen nicht dazu gezwungen werden andere, wie etwa den Arbeitgeber, über die Installation oder den Status der App auf dem eigenen Gerät zu informieren. Dies muss durch entsprechende gesetzliche Regelungen abgesichert werden. Die Nutzung der App darf keinesfalls an etwaige Freiheitsrechte geknüpft sein. Die App darf nicht als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Dies würde eine Diskriminierung jener Menschen bedeuten, welche die App nicht nutzen (können). Freiwilligkeit ist und bleibt das System, das am besten zu unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung passt.
Letztendlich schaffen wir das nur gemeinsam als Gesellschaft. Wir sollten uns nicht gegenseitig ausspielen. Es geht um Solidarität, denn die App hilft nicht nur den Nutzer*innen, sondern vor allem auch der Allgemeinheit.
Kurz gesagt: Nein.
Um möglichst viele Teile der Bevölkerung von der Nutzung der App zu überzeugen und somit einen optimalen epidemiologischen Nutzen zu erzielen (siehe auch die Frage: „Wie hoch muss der Anteil in der Bevölkerung sein, welche eine Corona-App einsetzen?“), sollte die App allen kostenlos zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss das Prinzip der Freiwilligkeit gelten, dass heißt niemand darf gezwungen werden die App zu installieren. Die für die Entwicklung und den Betrieb der App anfallenden Kosten müssen durch staatliche Unterstützung ausgeglichen werden, wodurch die App letztendlich auch kostenfrei angeboten werden kann.
Die Installation und Nutzung der App muss in jedem Fall freiwillig sein und auch so gesetzlich geregelt werden. Niemand sollte zur Nutzung der App gezwungen werden oder durch finanzielle Anreize dazu gedrängt werden. Dies abzusichern und auch durchzusetzen muss oberste Priorität bei Politik und Gesetzgebung haben.
Etwaige Freiheitsrechte dürfen nicht an die Nutzung der App geknüpft sein. Allein deswegen, weil Personen ohne ein (kompatibles) Smartphone nicht diskriminiert werden dürfen, wie beispielsweise ältere Menschen oder Kinder. Der Staat sollte ebenfalls seine Bürgerinnen und Bürger davor schützen, dass Unternehmen oder Organisationen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Nutzung der App zwingen.
Das ist wie bei einer Impfung. Wenn genug Menschen geimpft sind, schützt das alle. So verhält es sich auch mit der App. Nutzen ausreichend viele Menschen in der Bevölkerung die App, so werden damit auch die Menschen geschützt, welche kein oder kein unterstütztes Smartphone besitzen. Also vor allem auch Kinder und Ältere.
Im renommierten Science Magazin wurde dazu eine Studie veröffentlicht. Basierend auf Modellrechnungen kommt sie zu dem Schluss, dass etwa 60 Prozent der Bevölkerung eine solche App installieren müssten. Dazu Christian Drosten im Corona-Podcast des NDR, Folge 27: „[…] das bedeutet, man muss sich klarmachen, wenn 60 Prozent der Bevölkerung so eine App installieren würden und wenn dann wieder ungefähr 60 Prozent derjenigen, die informiert werden, dass sie zu Hause bleiben sollen, auch wirklich zu Hause bleiben, dann könnte man schon R unter eins senken.“ Mit R ist die sogenannte Nettoreproduktionszahl gemeint, welche ausdrückt wie viele weitere Personen eine infizierte Person ansteckt. Liegt dieser Wert bei kleiner oder gleich 1, nimmt die Anzahl an neu auftretenden Krankheitsfällen nicht mehr zu und die Epidemie gilt als unter Kontrolle.
Zwei Dinge müssen bei der Interpretation der Studie jedoch beachtet werden. Die Studie geht von der weltweiten Bruttoreproduktionszahl R0=2 aus. Laut dem Epidemiologischen Bulletin 17/2020 vom Robert-Koch-Institut (RKI) war für Deutschland am 9. März 2020 schätzungsweise R0=3, als man auch erste Maßnahmen ergriff und Großveranstaltungen absagte. Seit dem 23. März liegt R unter 1 und somit müsste der Anteil an der Bevölkerung, welche die App einsetzen, momentan geringer sein. Die Studie nimmt auch an, dass die App die einzige Maßnahme zur Eindämmung des Virus ist. Geht man nun davon aus, es werden weiterhin zusätzliche Maßnahmen ergriffen, wie die Vermeidung von Händeschütteln, Abstand halten, Mundschutz und das Verbot von Großveranstaltungen, so könnte ein noch geringerer Anteil in der Bevölkerung, welche die App nutzen, ausreichen. Daraus lässt sich schließen, dass 60% Nutzungsanteil das Optimum wären, aber weniger auch schon helfen kann.