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Wirtschaftsnews in Zeiten von Corona, 06.04.2020

Bun­des­re­gie­rung be­schließt wei­ter­ge­hen­den KfW-Schnell­kre­dit für den Mit­tel­stand

Die neuen KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Bis zu 4.000 € Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen treten heute in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Webseite bereit.

Bürgschaftsbank Sachsen vergibt 100 Express-Bürgschaften an Corona-betroffene Unternehmen im Freistaat

Innerhalb von nur zwei Wochen vergab die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) insgesamt 100 Ausfallbürgschaften im Eilverfahren. Damit sicherte die BBS schon jetzt einer beachtlichen Zahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen den Zugang zu Krediten, um die ökonomischen Folgen der Corona-Krise abzumildern und Arbeitsplätze zu erhalten. Zuvor hatte die BBS in Abstimmung mit Landesregierung, Hausbanken und Kammern kurzfristig die Rahmenbedingungen für rasche und unbürokratische Liquiditätshilfen geschaffen. Kürzlich wurden die Konditionen erneut verbessert und die maximale Höhe der Bürgschaft, wie sie staatlich rückverbürgt wird, auf 90 Prozent des Kreditvolumens angehoben.

IHK Chemnitz startet „Unternehmer helfen Unternehmern“

In schwierigen Zeiten zeigen sich die Unternehmen aus der Kammerregion der IHK Chemnitz untereinander solidarisch und bieten verschiedene kostenlose Hilfsangebote für jene von der Krise besonders betroffenen Betrieben zur Unterstützung an. Informationen hierzu gibt es auf der Seite der IHK Chemnitz.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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