Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung Sachverständige zum Antrag „Zukunftsfähige Transformation der Wärmeversorgung in Sachsen sicherstellen – flächendeckende kommunale Wärmeplanung unterstützen“ (Drs 7/13008) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD angehört. Dieser nimmt unter anderem die Fördermöglichkeiten für die kommunale Wärmeplanung und die Unterstützung der Kommunen durch die Sächsische Energieagentur (SAENA) in den Blick.
Dr. Daniel Gerber, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zum Antrag:
„Die Hitzerekorde 2023 unterstreichen einmal mehr, wie akut die Klimaveränderungen bereits sind. Für die daher dringend notwendige Energiewende stellt der Wärmesektor den größten Hebel dar. Zumal fossiles Heizen immer teurer wird. Es ist daher der beste Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn Investitionen in Richtung erneuerbare Wärmetechnologien gelenkt werden. Klar ist aber auch: Die Wärmewende gelingt uns nur, wenn wir gleichzeitig den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt beschleunigen.“
„Die kommunale Wärmeplanung ist die Grundlage für das Gelingen der Wärmewende. Mit unserem Koalitionsantrag wollen wir diesen Prozess beschleunigen. Damit erhöhen wir die Planungssicherheit für all diejenigen, die an der kommunalen Wärmeplanung beteiligt sind. So schaffen wir gemeinsam den Umstieg auf eine umweltfreundliche, bezahlbare und sichere Wärmeversorgung. Hier bieten sich auch Chancen für die lokale Wirtschaft, weil fast jede Gemeinde ihre Wärmeversorgung umstellen muss.“
Eric Eigendorf, Seniorexperte des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle, einem Projekt der Deutschen Energie-Agentur, erläuterte in der Anhörung die Vorteile der kommunalen Wärmeplanung für die Städte und Gemeinden und wie der Freistaat Sachsen nun unterstützend wirken kann. Eingangs betonte er, dass der Wärmesektor beinahe 60 Prozent des Endenergieverbrauchs ausmacht. Daher sei die Umstellung dieses Sektors ein entscheidender Bestandteil der Transformation des Energiesystems.
Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Wärmewende den Kommunen verschiedene Vorteile bringt. Die Kommunen hätten die Kontrolle über den Prozess und könnten die langfristige Versorgung durch unabhängige Planungen gewährleisten. Dies wiederum schafft sowohl für Versorger als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher Planungssicherheit. Eric Eigendorf fügte hinzu, dass regionale Unternehmen von der Umsetzung vor Ort besonders profitieren würden. Aufgabe des Landes ist es nun, die Kommunen beispielsweise durch die Einbindung des Fachwissens der SAENA und die Vereinfachung von Verfahren für kleine Gemeinden zu unterstützen.
Weitere Informationen
In der Anhörung informierten die Sachverständigen auch, welche Fördermittel für die kommunale Wärmeplanung derzeit schon zur Verfügung stehen:
- Über die Kommunalrichtlinie sind bis Ende des Jahres 2023 90 Prozent Förderung (100 Prozent für finanzschwache Kommunen und Kommunen in Strukturwandelregionen) möglich, ab kommendem Jahr sinkt die Förderung auf 60 Prozent (80 Prozent).
- Im Rahmen des Programms Energetische Stadtsanierung können Maßnahmen für Klimaschutz und -anpassung mit bis zu 75 Prozent gefördert werden.
- Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze unterstützt Transformationspläne und Investitionen mit bis zu 50 Prozent.
- Weitere staatliche Förderprogramme sind in Aussicht. Zusätzlich werden die Mittel ergänzt um finanzielle Instrumente des Freistaats, wieetwaden Sächsischen Klimafonds und das Kommunale Klima- und Energiebudget, die Investitionen in erneuerbare Energien und zur energetischen Sanierung von Gebäuden unterstützen.
Diese Pressemitteilung wurde zuerst auf gruene-fraktion-sachsen.de veröffentlicht.