Meine Rede im Sächsischen Landtag zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ (Drucksache 7/15920) und einem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 7/15543)
89. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 12.06.2024, TOP 11
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich sehr, hier heute zu unserem Entwurf für ein sächsisches Beteiligungsgesetz zu sprechen. Und ich möchte zu Beginn die Gelegenheit nutzen und mich bei CDU und SPD für die gute, konstruktive und schnelle Zusammenarbeit bei diesem konkreten Baustein der Energiewende bedanken. Mein Dank gilt auch den meisten Sachverständigen in der Anhörung und allen sonstigen Beteiligten.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Kommunen an den Gewinnen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Sachsen – mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien durch eine Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu beschleunigen. Wir machen also eine bisher freiwillig geregelt Zahlung in Sachsen zur Pflicht. In der Anhörung im April wurde deutlich, dass eine gleichwertige Belastung von Wind- und PV-Projekten den unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der beiden Projektarten nicht gerecht wird. Dementsprechend senken wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag die standardmäßige Beteiligungshöhe für PV-Projekte auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde ab. Nach § 5, der sogenannten Individualvereinbarung, haben Kommunen aber weiterhin die Möglichkeit, Vereinbarungen bis zum Doppelten dieser Werte zu treffen. Außerdem stellen wir durch einige Ergänzungen sicher, dass das sächsische Beteiligungsgesetz mit dem bundesdeutschen EEG harmoniert, siehe Fiktive Strommengen für PV und Umwälzung über die Netzbetreiber.
Schließlich haben wir durch Ergänzungen in den §§ 6 und 7 die Transparenz verbessert, indem Staatsregierung sowie Kommunen den Auftrag erhalten, einmal jährlich über die genaue Mittelverwendung öffentlich zu informieren. Anwohnende erfahren somit, wie konkret die Einnahmen – circa 30.000 Euro jährlich bei einer Windkraftanlage, bis zu 20.000 Euro bei einer 10-Hektar-PV-Anlage – bei ihnen vor Ort eingesetzt werden. Das kann ein neuer Spielplatz, die Sanierung des Schwimmbads oder das Sommerfest der freiwilligen Feuerwehr sein – lauter Dinge, die das Leben schöner machen und für die in klammen kommunalen Haushalten oft die Mittel fehlen. Mit Blick auf die aktuellen sächsischen Ausbauziele für die Energiewende – 10 TWh mehr erneuerbare Erzeugung 2030 als 2019 – ergeben sich aus dem Gesetz allein bis 2030 konservativ geschätzt circa 25 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen, ab 2030 dann über 10 Millionen Euro pro Jahr, die dann zum ganz überwiegenden Teil über das EEG aus den großen Städten in die betroffenen ländlichen Kommunen fließen. Damit machen wir die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch gerechter.
Über eine Vereinbarung nach § 5 können Kommunen und Betreiber ergänzend weitere Beteiligungsformen wie rabattierte Stromtarife oder das Angebot von Anteilen als Sparprodukt verabreden. Und wohlgemerkt: Ich spreche hier nur von Einnahmen aus der Pflichtbeteiligung nach diesem Gesetz. Dazu kommen Gewerbesteuereinnahmen, ggf. kommunale Pachtzahlungen, über 100.000 Euro pro Jahr sowie regionaler Wertschöpfung durch die Installation vor Ort.
Was mich zu meinem zweiten Punkt bringt: Ich möchte noch einmal deutlich machen, wieso dieses Gesetz so ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Akzeptanz der Energiewende ist. Menschen, auch in Sachsen, stehen der Energiewende insgesamt und auch Windkraft- und PV-Anlagen konkret mehrheitlich positiv gegenüber. Und besonders hoch ist eben die Zustimmung, und das belegen sowohl Studien als reale Welt Beispiele, wenn Anwohnende durch Beteiligung im Prozess und an den Erträgen dabei landen zu sagen: „Das sind meine Windräder. Jede einzelne Umdrehung da oben bringt uns hier voran.”
Natürlich ist dieses Gesetz zur Ertragsbeteiligung nicht das alleinige Allheilmittel und wir kämpfen auch an anderen Stellen wie etwa dem Klimageld und Resilienzboni weiterhin für eine sozial gerechte und schnelle Energiewende. Dennoch halten wir es für einen richtigen und wichtigen Schritt und ich bitte daher um Zustimmung.
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