Meine Rede im Sächsischen Landtag zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens ,Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet‘“ (Drucksache 7/13570)
73. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 05.07.2023, TOP 8
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf vervollständigen wir in Kombination mit dem im vergangenen Plenum beschlossenen Antrag ein Paket, das den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Sachsen für die kommenden Jahre beschleunigt und die Finanzierung sicherstellt.
Und das ist absolut notwendig, denn, und hier wiederhole ich mich gern, Digitalisierung geht nicht mehr weg. Wir werden sie in Zukunft in immer mehr Bereichen sehen. In der Anhörung wurden digitale Anwendungen in den Kommunen, Krankenhäusern, Schulen, Trinkwasser und Abwasser genannt. Aber auch die energetische Steuerung von Leitungen, Niederspannungsnetze und ähnlichem. Überall dort werden jetzt schon und in Zukunft Unmengen an Daten in den Netzen transportiert werden. Und genau dafür brauchen wir die notwendige Infrastruktur – und zwar überall im Land.
Die Regierungskoalition stellen mit dem Gesetzentwurf 600 Millionen Euro als Bindungsermächtigung für den Glasfaserausbau in Gebieten zur Verfügung, die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden können. Um es mit den Worten von Veronika Müller des Sächsischen Landkreistages zu sagen: „Dass ein derartiger Betrag aus dem Haushalt bereitgestellt werden soll, erkennen wir als Bekenntnis des Landtags für den ländlichen Raum an.“
Wir sorgen dafür, dass im ganzen Land gleichwertige Lebensverhältnis geschaffen werden. Wir schaffen damit Planungssicherheit für Städte, Gemeinden und Landkreise. Die selbstverständlich schon seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im März in den Startlöchern stehen. Ich möchte gern diesen Punkt noch weiter ausführen, da mir das vor der Anhörung so nicht klar war. Mit dem Beitrag aus dem FAG leistet auch die kommunale Familie ihren Beitrag und handelt gleichzeitig solidarisch. Herr Vörtler vom SSG hat das ausgeführt. Man entnimmt der Finanzausgleichsmasse, an der auch Chemnitz, Dresden und Leipzig beteiligt sind, einen Betrag für den Fonds und verteilt diesen Betrag dann über ganz Sachsen. Aber diese Verteilung wird eben aller Voraussicht nach besonders dem ländlichen Raum zugutekommen, da dort eher gefördert ausgebaut werden muss.
Es wurde auch klar, dass wir uns beeilen müssen, denn die durchschnittlichen Anschlusskosten in Sachsen liegen aktuell ungefähr bei 6.800 Euro. Mit Blick auf die Baukapazitätsknappheit können die Kosten bis auf 11.000 Euro pro Anschluss in geförderten Gebieten wachsen. Je schneller wir handeln, desto günstiger wird es.
Ich möchte gern noch auf drei weitere Punkte eingehen, die für uns BÜNDNISGRÜNE beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur wichtig sind.
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
In der Anhörung wurde auch klar, dass das Ziel sein muss, möglichst viele Anschlüsse über den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu realisieren. Aus der Marktanalyse des BREKO geht hervor, dass 80 Prozent der Anschlüsse eigenwirtschaftlich realisiert werden. Damit ist das ein deutlich größerer Hebel, um die ambitionierten Ausbauziele aus Land und Bund auch zu erreichen. Und genau dieser eigenwirtschaftliche Ausbau war auch Gegenstand des Antrags der Regierungskoalition vor einem Monat, der übrigens von allen Sachverständigen unisono gelobt wurde. Auch der sächsische Städte und Gemeindetag sieht dies so, „denn er spart ganz einfach staatliche Fördermittel”. Und er geht auch schneller, da viele Pflichten wie Belegpflichten, Markterkundungsverfahren und die Beantragung entfallen.
2. Gemeinsame Strategie
Eines hat sich auch aus der Anhörung ergeben. Wir brauchen mehr Dialog. Es braucht Gesprächsformate wie ein Glasfaserforum in Sachsen, damit Best-Practice-Beispiele im ganzen Land bekannt gemacht werden. Andere Bundesländer haben diesen Schritt in den vergangen Jahren schon getan und die beteiligten Akteure konnten sich besser kennenlernen. Genau diese Forderungen finden sich auch in dem schon erwähnten Antrag und diese gilt es jetzt in die Tat umzusetzen. Die richtige Partnerin haben wir mit der Digitalagentur in Sachsen bereits. Damit wird in Kombination mit der sächsischen Gigabitstrategie, die bereits in 2023 entwickelt werden soll, und einen Breitbandpakt zwischen dem Freistaat, den Kommunen und den Telekommunikationsunternehmen ein wichtiger Grundstein gelegt.
3. Moderne Verlegemethoden
Es ist für einen möglichst kostengünstigen und schnellen Ausbau den Genehmigungsbehörden bei den modernen Verlegemethoden unter die Arme zu greifen. Das hat Herr Ulke vom Bundesverband Breitbandkommunikation ebenfalls ausgeführt. Eine erste Veranstaltung der Digitalagentur dazu in Hartha hat gezeigt, dass es ein großes Interesse daran gibt. Es waren über 100 Teilnehmende aus den Kommunen anwesend und die Veranstaltung damit sehr erfolgreich ist. Es kommt durch moderne Verlegemethoden zu einer drastischen Reduktion von Lärm, CO2, Feinstaub, einer verkürzten Bauzeit, Oberflächen werden geschont, weniger Ressourcen verbraucht und Kosten gespart.
Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, um damit die Möglichkeit für gleichwertige Lebensverhältnis in ganz Sachsen zu schaffen.
Vielen Dank.