Meine Gegenrede im Sächsischen Landtag zur 2. Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel: „Gesetz zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes für den Freistaat Sachsen“
34. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 21.07.2021, TOP 5, 2. Beratung: Drucksache 7/7112 (zu: Drucksache 7/4895)
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich bin der Linksfraktion sehr dankbar, dass sie das Thema Klimaschutz, ob nun durch diesen Gesetzentwurf hier, Anträge zu Mühlrose oder dem Flughafen hier, ständig wieder in einer konstruktiven Art und Weise auf die Tagesordnungen bringt.
Es dürfte niemand überraschen, wenn ich sage, dass ich bzw. wir als GRÜNE den Zielen, die dem vorliegenden Entwurf zugrunde liegen, absolut zustimmen.
Schließlich war es unsere Fraktion, die bereits am 09.10.2015, und damit 64 Tage vor dem Abschluss des Paris Abkommens im Dezember, hier im hohen Hause schon ein Klimaschutzgesetz eingebracht hat.
Auch die Änderungen, die durch den Änderungsantrag eingebracht wurden, sind zu begrüßen, gehen mir persönlich aber nicht weit genug.
Wieso?
Mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich 195 Vertragspartner und Vertragspartnerinnen, darunter auch Deutschland, dazu verabredet, den
Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Jetzt gibt es ziemlich genaue Klimamodelle des Weltklimarats, die ausrechnen können, wie viel Treibhausgase bis zu diesem Punkt noch in die Atmosphäre gelangen dürfen.
Das ist das sogenannte Treibhausgasbudget.
Dieses Budget bricht man dann runter auf Deutschland bzw. Sachsen und weiß, wie viel hier noch ausgeschieden werden darf.
In ihrem vorliegenden Gesetzentwurf orientieren sie sich allerdings nicht an diesem Budget, sondern fordern eine 95% Reduktion bis 2045.
Auf Bundesebene fordern sie Klimaneutralität, allerdings schon 2035.
Und sie haben sogar nur 2045 und nicht 2050 da drin stehen, weil das Bundesverfassungsgericht das Bundesklimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hat.
Also 5 und ein paar zerquetschte Jahre nach Paris legen sie als Oppositionsfraktion ein nicht Paris-kompatibles Klimaschutzgesetz vor. Und dann muss ich sagen, hat mich ihre Argumentation beim Gespräch beim VEE, der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien, schon sehr überrascht.
Sie stehen zu den Bundeszielen der LINKEN und wollen die auch in das Gesetz schreiben, machen das aber nicht, weil sie die anderen Fraktionen bei ein paar Punkten überzeugen wollen.
Also ich kann ihnen sagen, dass es hier für meine Fraktion und mich erheblich schwerer gewesen wäre ein Klimaschutzgesetz abzulehnen, dass wirklich Paris-konform wäre.
Auf Bundesebene wird schon über die nächste Klimaklage debattiert, weil auch die Novellierung, auf dem ihr Gesetzentwurf ja fußt, nicht Paris-kompatibel ist. Warum sollten wir ein sächsisches Klimaschutzgesetz beschließen, dass dann sofort beklagt werden kann?
Sie haben in der Vergangenheit den Eindruck erweckt, dass so ein Kabinettsbeschluss, der im Übrigen einstimmig beschlossen und nur durch einstimmigen Beschluss wieder geändert werden kann, so mir nichts, dir nichts wieder zurückgedreht werden kann. Das abgeschlossene EKP ist nicht perfekt, klar, aber es ist ein Paradigmenwechsel in der sächsischen Energie- und Klimapolitik. Und die GRÜNE Seite wird einen Teufel tun hier irgendwas wieder zu ändern.
Klimaschutz kostet Geld, ich denke das ist allen klar.
Und das dieser sozial gerecht gestaltet werden muss, denke ich auch.
Ich denke, das sollte eher auf Bundes- oder EU-Ebene passieren und nicht hier in Sachsen.
Sie haben im Ausschuss sinngemäß gesagt, dass, wenn wir jetzt nicht handeln, wir ein Vielfaches der Kosten später dafür zahlen werden. Soweit stimme ich ihnen zu, aber wenn wir jetzt das Geld falsch einsetzen, dann wird man die Auswirkungen noch viel dramatischer zu spüren bekommen.
Aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion geht es beim Klimaschutz vor allem darum Anreize zu schaffen und nicht wie die LINKE das vorschlägt, um Verpflichtungen.
Es gibt so viele Konflikte in Sachsen beim Ausbau der Erneuerbaren, da sollte man nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen. Zumal dann auch noch durch das Subsidiaritätsprinzip Fördermöglichkeiten von Bund und EU wegfallen und der Freistaat einspringen müsste und an dieser Stelle sich nur finanziell überheben kann. Sachsen wird die Bewältigung der Klimakrise nicht zu 100% aus dem Staatshaushalt bezahlen können.
Und bloß weil DIE LINKE die Kosten hier nicht aufschreiben kann, fallen Sie ja trotzdem an:
- bei §7 Besondere Förderung von Freiflächen PV ist der Mittelansatz nicht beziffert,
- bei §8 Vollständige Sanierung des Wohnungsbestands ist der Mittelansatz nicht beziffert,
- §23 Sozialkostenausgleich und Vollkostendeckung ist der Mittelansatz unklar.
Ich hätte noch jede Menge weitere Beispiele.
Und zum Schluss noch mal ein Wort an die sächsischen Klimabewegungen, die heute ja auch hier vor dem Landtag eine Aktion für ein sächsisches Klimaschutzgesetz durchgeführt haben. Ich möchte ihnen, auch im Namen meiner Fraktion danken.
Danken dafür, dass sie trotz widrigster Umstände nicht müde werden, sich immer wieder für effektiven Klimaschutz einzusetzen. Denn das ist es, was wir brauchen: effektiven und zügig umgesetzten Klimaschutz. Wir müssen so schnell wie möglich ins Handeln kommen und das erreicht man nicht mit dem Entwurf der LINKEN, sondern mit einem ambitionierten Maßnahmenplan zum EKP, der selbstverständlich auf das Know-How der Zivilgesellschaft zurückgreifen muss, ja angewiesen ist. Für den Fall, dass das Maßnahmenprogramm nicht dem erforderlichen Ambitionsniveau entsprechen sollte, haben wir im Koalitionsvertrag in weiser Voraussicht auch ein sächsisches Klimaschutzgesetz vorgesehen.
Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen.