Die Bundesregierung hat am 24.03. ein weitreichendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, dessen Bestandteile allerdings zum größten Teil noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden müssen. Es geht dabei um Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige, einen Wirtschaftsstabilisierungsfond für große Unternehmen, Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld, Änderungen im Insolvenzrecht sowie eine ganze Reihe anderer Gesetze:
- Soforthilfen für Kleinunternehmer und Soloselbständige
- Für Künstler und Kreative
- Informationen zum Kurzarbeitergeld und hier
- Informationen zum Insolvenzrecht
- Kanzlerin Angela Merkel dazu im Audio-Podcast
- Informativer Hintergrund zusammengestellt vom Deutschlandfunk
Präzisierung der Allgemeinverfügung
Selbst produzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Dies ist heute seitens der Staatsregierung mit Blick auf die gestrige Allgemeinverfügung und die weiteren Einschränkungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie konkretisiert worden. Landwirtschaftsminister Wolfram Günther begrüßte die Klarstellung:
»Angesichts der umfangreichen, schmerzlichen, aber notwendigen Beschränkungen ist es umso wichtiger, eine klare Perspektive für Aussaat und Pflanzung zu geben. Denn wir müssen die Versorgung mit Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Erzeugnissen sicherstellen. Pflanz- und Aussaatzeit ist jetzt.«
Notbetreung in KiTa und Schule
Der Anspruch auf Notbetreuung in KiTa und Schule wurde ab dem 24.03. erweitert. Die wesentlichen Änderungen:
- Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
Eine aktualisierte und vollständige Liste der Berufe findet sich hier.