Der Konzern kann die bleibewilligen Bewohner ohnehin nicht vertreiben
Daniel Gerber
Dresden.
„Das Braunkohleunternehmen LEAG sollte sich von seinen Abbaggerungsplänen für das Sonderfeld Mühlrose verabschieden.“ Mit dieser Forderung reagiert Daniel Gerber, energie-und klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, auf die aktuelle Ankündigung von Sparmaßnahmen durch den Vorstandsvorsitzenden der LEAG Dr. Helmar Rendez.
„Die negative Ergebnisentwicklung der LEAG macht deutlich, dass die Skepsis, ob die LEAG ausreichende Sicherungsleistungen für die Tagebausanierung erwirtschaften kann, mehr als berechtigt ist. In dieser Lage das Sonderfeld Mühlrose abbaggern zu wollen, wirkt nur noch absurd.“
Gerber erinnert daran, dass die LEAG gegen die bleibewilligen Bewohnerinnen und Bewohner rechtlich nichts in der Hand hat. „Die LEAG hat noch nicht einmal einen Rahmenbetriebsplan für das Sonderfeld Mühlrose eingereicht. Wer weiter auf seinem heimatlichen Boden leben will, den kann die LEAG ohnehin nicht vertreiben. Angesichts des beschlossenen Kohleausstiegs wird sich der Konzern juristisch nicht durchsetzen können.“ Dass vor einem Jahr der Umsiedlungsvertrag für Mühlrose zwischen der Gemeinde Trebendorf und der LEAG abgeschlossen wurde und die meisten Bewohnerinnen und Bewohner gehen wollten, ändere daran gar nichts.
„Im schwierigen Fahrwasser ist die LEAG auf einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens zur Sicherung ihrer Rahmenbedingungen angewiesen. Hält die LEAG an den Abbaggerungsplänen für Mühlrose fest, drohen sich die Rahmenbedingungen zu verschlechtern“, erläutert der Abgeordnete.
Hintergrund: LEAG-Vorstandsvorsitzender Rendez hatte am Dienstag (03.03.) in einer Video-Botschaft die Beschäftigten auf einen Sparkurs eingestimmt.Noch Ende Januar 2020 (MDR, 29.01.) hatte Dr. Rendez das Ziel der LEAG bekräftigt, „die Einwohner werden wie geplant umgesiedelt und der Ort abgebaggert“. Im sächsischen Koalitionsvertrag vom 20.12.2019 hatten CDU, GRÜNE und SPD für die Tagebaue in der Lausitz vereinbart, „dass keine Flächen in Anspruch genommen werden oder abgesiedelt werden, die für den Betrieb der Kraftwerke im Rahmen des Kohlekompromisses nicht benötigt werden.“ (S. 41)