Valentin Lippmann (MdL, Bündnis 90/Die Grünen) hat eine kleine Anfrage mit der folgenden Frage an die sächsische Staatsregierung gestellt:
Über welche Straßen und Plätze erstrecken sich in Sachsen derzeit gefährliche Orte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG? (Bitte konkreten Ausschnitt der Straßenkarte beifügen oder Beschreibung des Umfangs
der betroffenen Straßen und Plätze [mindestens so konkret wie in Drs. 7/11345].)
Die Antwort ist nun veröffentlich worden und ich habe mir die Freiheit genommen, dies auf einer Karte darzustellen.