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Beteiligungsgesetz zum Beschluss empfohlen: Kommunen und Menschen vor Ort sollen von der Energiewende profitieren

Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat heute das „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ (Drs 7/15920) der Koalitionsfraktionen dem Plenum zum Beschluss empfohlen. Durch das Gesetz sollen die Anlagenbetreiber die Standortkommunen künftig verpflichtend an den Erträgen aus Solar- und Windkraftanlagen ab ein Megawatt Leistung beteiligen. Infolge der Anhörung im April haben CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD heute noch einen Änderungsantrag eingebracht.

Dazu erklärt Dr. Daniel Gerber, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Energiewende gelingt nur vor Ort, gemeinsam mit den Menschen. Deshalb bin ich froh, dass der Ausschuss in seiner heutigen Sitzung dem Plenum das Beteiligungsgesetz zum Beschluss empfohlen hat. Mit dem Beteiligungsgesetz wollen wir dafür sorgen, dass überall dort, wo PV- und Windkraftanlagen gebaut werden, auch die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger profitieren. So können Kommunen in Zukunft beispielsweise für jedes Windrad Jahr für Jahr mit zusätzlichen Einnahmen von etwa 30.000 Euro rechnen. Diese Gelder entlasten die Gemeindekassen und schaffen neue Spielräume. So können zum Beispiel Schwimmbäder eine neue Perspektive bekommen, Sportvereine stärker unterstützt und die Kommunen als Lebensorte aufgewertet werden. Damit kommt die Energiewende direkt den Menschen und ihrer Gemeinde zugute.“

Zum Inhalt des Änderungsantrages ergänzt Dr. Daniel Gerber:

„Die Sachverständigen haben sich bei der Anhörung im April einhellig für die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislatur ausgesprochen. Gleichzeitig haben sie konkrete Änderungsnotwendigkeiten aufgezeigt, aus denen der Änderungsantrag hervorgeht. Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf ist nun eine getrennte Behandlung von Windenergie- und PV-Anlagen vorgesehen. Während für Windkraft eine standardmäßige Zahlungsverpflichtung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde bestehen bleibt, wird für PV nur eine reduzierte Zahlung von 0,1 Cent vorgesehen. Außerdem haben wir die Transparenz gestärkt und sowohl den begünstigten Kommunen als auch dem Energieministerium den klaren Auftrag erteilt, einmal im Jahr öffentlich über die Verwendung der Einnahmen zu berichten.“

Weitere Informationen

Neben dem Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung an Gewinnen aus der Erzeugung erneuerbarer Energien enthält die Drs 7/15920 eine Änderung des Landesplanungsgesetzes. Diese wurde notwendig, weil die 2022 in Sachsen beschlossene Flexibilisierungsklausel zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen durch eine Änderung des Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene 2023 nicht mehr anwendbar war. Dank der Flexibilisierungsklausel können Kommunen selbstständig und ohne langwierige Regionalplanungsprozesse Windkraftprojekte im Gemeindegebiet umsetzen.


Diese Pressemitteilung wurde zuerst auf gruene-fraktion-sachsen.de veröffentlicht.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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