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Flughafen-Petition: Belange der Fluglärmbetroffenen werden stärker berücksichtigt

Zur gestrigen Abstimmung der Beschlussempfehlung zur Petition 07/01273/1 Frachtflughafen Lpz./Halle erklärt Dr. Daniel Gerber, klimapolitischer Sprecher und Leipziger Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Petition zum Ausbaustopp des Frachtflughafens Leipzig/Halle konnte gestern im Plenum nicht abgeholfen werden. Dies liegt unter anderem daran, dass eine Petition nicht in ein laufendes Planfeststellungsverfahren eingreifen kann. Dennoch war die Petition mit mehr als 10.000 Unterschriften ein deutliches Signal an die Aufsichtsbehörden, den Flughafen und die dort tätigen Unternehmen. Bei der Sachverständigenanhörung konnten die Petenten zudem mehr als deutlich darstellen, mit welchen Problemen sie jeden Tag vor Ort konfrontiert sind. Diese wertvollen Erkenntnisse hat der Petitionsausschuss entsprechend gewürdigt. Die Staatsregierung ist jetzt in der Pflicht, das umfangreiche Petitionsmaterial zu berücksichtigen und ein neues lärmmedizinisches Gutachten und die Änderung der Zusammensetzung der Fluglärmkommission zu prüfen. Das ist ein Erfolg der Petenten, an dem sich die Staatsregierung künftig messen lassen muss.“

„Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar, dass ein Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle – wenn überhaupt – nur mit einer Senkung der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes einhergehen kann. Wir BÜNDNISGRÜNE werben weiterhin für mehr aktiven Schallschutz und ein Mediationsverfahren nach dem Frankfurter Vorbild, bei dem ein Nachtflugverbot und eine Lärmkontigentierung zum Gesundheitsschutz geprüft werden sollten. Der Flughafen Frankfurt am Main zeigt, dass Lärmschutz und wirtschaftliche Entwicklung vereinbar sind. Dies wollen wir im Sinne der Betroffenen auch für den Flughafen Leipzig/Halle umsetzen.“

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Diese Pressemitteilung wurde zuerst auf gruene-fraktion-sachsen.de veröffentlicht.

Beitragsbild: SimonWaldherr, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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