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Doppelhaushalt 2021/2022: Fluglärmschutzbeauftragter für den Flughafen Leipzig/Halle

Dresden. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtages wurde über die Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2021/2022 der Fraktionen beraten. Unter anderem wurde ein Antrag beschlossen, der die Berufung eines Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Leipzig/Halle vorsieht.

Dazu erklärt Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Berufung eines Fluglärmschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Gesundheitsschutz. Der Flughafen Leipzig/Halle ist einer der größten Frachtflughäfen Deutschlands, weshalb die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Uhr durch Lärm- und Luftverschmutzung einer hohen Belastung ausgesetzt sind. Wir BÜNDNISGRÜNE nehmen die berechtigten Sorgen dieser Menschen ernst und freuen uns, dass wir als Koalition mit der geplanten Berufung eines Fluglärmschutzbeauftragten nun ein starkes Zeichen in diesem Sinne setzen.“

Der Leipziger Abgeordnete Dr. Daniel Gerber ergänzt:

„Im Interesse der Menschen in der Region Leipzig hat sich die Koalition in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 für die Reduzierung von Fluglärm eingesetzt. Diesen Prozess wollen wir mit 100.000 Euro vorantreiben. Mit der Berufung eines unabhängigen Fluglärmschutzbeauftragten setzen wir ein für die Region wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um und stellen eine Ansprechperson für alle Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung.


Diese Pressemitteilung wurde zuerst auf gruene-fraktion-sachsen.de veröffentlicht.

Beitragsbild: SimonWaldherr, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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