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Gesichter-Suchmaschine PimEyes muss untersagt werden

(2020-1) Leipzig. Auf der Webseite des polnischen Unternehmens PimEyes lässt sich gezielt nach Bildern einer bestimmten Person suchen. PimEyes analysiert dazu massenhaft Bilder aus dem Internet und speichert die biometrischen Daten gefundener Gesichter in einer eigenen Datenbank.

Dazu erklärt Dr. Daniel Gerber, netzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Nach meiner Auffassung stellt PimEyes einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung aller sächsischen Bürgerinnen und Bürger dar. Außerdem verstößt PimEyes gegen Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist die Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person ohne deren Einwilligung untersagt. Weiterhin liegt nach meinen Kenntnisstand bis heute keine Datenschutz-Folgenabschätzung vor, zu der PimEyes nach Artikel 35 der DSGVO verpflichtet ist. Somit fehlt PimEyes die Rechtsgrundlage innerhalb der EU. Ein Weiterbetrieb muss deshalb schnellstmöglich untersagt werden.“

„Dabei liegt die Gefahr nicht irgendwann in der Zukunft. Mit einem Smartphone kann man heute schon mit Hilfe der Suchmaschine von PimEyes potentiell jede Person auf der Straße sofort identifizieren. Gesichtserkennung für alle – ein Albtraum, der sämtliche Bürgerinnen und Bürger in Sachsen betrifft.“

„Ich habe große Bedenken gegenüber Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Erst recht, wenn diese unkontrollierbar von einer beliebigen Person oder einem Unternehmen genutzt werden kann. Aus diesem Grund habe ich mich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten beschwert, damit dieser rechtliche Schritte gegen PimEyes einleitet.“

Weitere Informationen:

Der komplette Beschwerdetext an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten lässt sich in diesem Beitrag auf der Homepage von Dr. Daniel Gerber nachlesen.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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