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Wirtschaftsnews in Zeiten von Corona, 23.03.2020

Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ebenfalls am 23.3. geht das KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Das Kreditprogramm steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Anträge sind ab sofort möglich. Leider sind die entsprechenden Informationsseiten der KfW aktuell sehr überlastet. Weitere Informationen findet man hier. Ein Faktenblatt zu den Rahmenbedingungen findet sich hier.

„Sachsen hilft sofort“

Zur finanziellen Entlastung von Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise startet am Montag das Programm „Sachsen hilft sofort“. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Soloselbständige und kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 1 Mio Euro. Sitz oder Betriebsstätte muss im Freistaat Sachsen sein. Das Unternehmen muss per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund gewesen sein, der auf Grund der Corona-Krise prognostizierte Umsatzrückgang sich auf mindestens 20 Prozent belaufen. Es werden zinslose Darlehen von 5.000 bis 50.000 Euro gewährt, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 100.000 Euro. Anträge sind über die Sächsische Aufbaubank (SAB) möglich.

Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen

Sachsen erlässt eine Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen. Die Ausübung beruflicher Tätigkeit sowie der Arbeitsweg stellen einen Ausnahmetatbestand dar. Arbeitgeber*innen sollten ihren Mitarbeiter*innen eine Bescheinigung über den Arbeitsort ausstellen, die diese bei möglichen Kontrollen vorweisen können. Alle weiteren amtlichen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen zur Corona-Krise sind hier zu finden.

Steuerliche Maßnahmen des Bundes

Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den obersten Landesfinanzbehörden abgestimmt, um betroffene Steuerpflichtige mit konkreten steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen. Hierbei geht es um die Stundung von Steuerzahlungen, die Anpassung von Vorauszahlungen und das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen. Weiter Information dazu befinden sich auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) zahlt als Notmaßnahme für ihre freiberuflichen berechtigten ausübenden Künstler 250,- Euro für die Ausfälle von Konzerten und Produktionen, damit diese zumindest einen finanziellen Spielraum für das Nötigste haben. Außerdem werden aktuell innerhalb der GVL-Gremien weitergehende Maßnahmen besprochen. Ziel ist es, den Berechtigten der GVL in den kommenden Monaten einen finanziellen Puffer zu verschaffen, damit der Alltag besser bewältigt werden kann. Weiter Hilfstangebote der GVL findet man hier.

go-digital: Homeoffice-Arbeitsplätze EINRICHTEN

Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks bei der kurzfristigen Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Details zum Programm go-digital finden sich hier.

Leipzig: Hilfe für Unternehmen

Um Unternehmen, aber auch Freiberufler und Selbständige in Leipzig bei ihren Fragen und Nöten während der Corona-Krise zu unterstützen, hat die kommunale Wirtschaftsförderung eine Telefonhotline 0341 123-5885 freigeschaltet. Fragen können zudem auch per E-Mail übermittelt werden. Auf der Website der Stadt Leipzig findet man viele weitere Informationen für Unternehmen bezüglich der Coronakrise. Ein FAQ (häufig gestellte Fragen) mit Informationen für Unternehmen befindet sich hier.

Informationssammlung des DGB Leipzig-Nordsachsen

Der DGB Leipzig-Nordsachsen hat eine Linksammlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verschiedenen Informationsquellen zur Corona-Krise zusammengestellt.

Informationen der Industrie- und Handelskammern

Die IHK sagen bundesweit alle Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung sowie Sach- und Fachkunde bis 24.04.2020 ab. Zwischenprüfungen entfallen ersatzlos. Zu den Abschlussprüfungen werden die Betroffenen informiert, sobald Lösungen gefunden wurden.

Unterstützung DURCH Sächsische Bürgschaftsbank

Die Sächsische Bürgschaftsbank informiert über schnelle und unbürokratische Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in der Krise.

Jobcenter und Arbeitsagenturen

Die Jobcenter und Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten, die Gesundheit aller zu schützen und die Pandemie einzudämmen, gibt es aktuell keinen offenen Kundenzugang in die Gebäude mehr. Vereinbarte Termine müssen nicht abgesagt werden, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile, Rechtsfolgen oder Sanktionen. Die gesetzten Fristen werden vorerst ausgesetzt. Die Auszahlung der Geldleistungen ist sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfe für Unternehmen in Dresden

Informationen für Dresdner Unternehmen sind hier zusammengefasst

Offizielle Informationen des Freistaat Sachsens

Alle Informationen für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer werden auf der folgenden Seite des Freistaates gesammelt. Zu finden sind dort Details zu spezielle Förderprogrammen, Hinweise zu Grenzgängern zwischen Deutschland, Tschechien und Polen, zu den Ausgangsbeschränkungen, für Freiberufler, Künstler und Gastronomen.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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