Wir alle möchten die Grundrechtseinschränkungen, die durch die Corona-Pandemie nötig geworden sind, so schnell es geht wieder zurückschrauben. Deshalb wird es auch eine große Akzeptanz der Bevölkerung geben. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, ist natürlich auch der Gesetzgeber gefragt. Dieser muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Menschen nicht dazu gezwungen werden andere, wie etwa den Arbeitgeber, über die Installation oder den Status der App auf dem eigenen Gerät zu informieren. Dies muss durch entsprechende gesetzliche Regelungen abgesichert werden. Die Nutzung der App darf keinesfalls an etwaige Freiheitsrechte geknüpft sein. Die App darf nicht als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Dies würde eine Diskriminierung jener Menschen bedeuten, welche die App nicht nutzen (können). Freiwilligkeit ist und bleibt das System, das am besten zu unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung passt.
Letztendlich schaffen wir das nur gemeinsam als Gesellschaft. Wir sollten uns nicht gegenseitig ausspielen. Es geht um Solidarität, denn die App hilft nicht nur den Nutzer*innen, sondern vor allem auch der Allgemeinheit.
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