Der Bundesrat hat nichts verstanden

Der Bundesrat beschließt (vermutlich) einstimmig die Nutzung von Palantir, einer Software hinter der Demokratiefeind Peter Thiel steckt.

Nachdem der Bundesrat in seiner 1052. Sitzung am 21.3. beschlossen hat Peter Thiel und dessen Software Palantir flächendeckend einsetzen zu wollen, habe ich mir das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesländern noch mal genauer angeschaut. 🕵️‍♀️

Erste erschütternde, wenn für mich auch nicht neue, Erkenntnis: es gibt keine zentrale Stelle, an der das Abstimmungsverhalten nachzulesen ist. Sind ja nur die Regierungen der Bundesländer, wen interessiert das schon wie die abstimmen… Die Länder posten allerdings auf ihren eigenen Seite ihr Abstimmungsverhalten. Vier (NS, RLP, B & H) der 16 Ländern (25%) haben 5 Tage nach der Abstimmung im Bundesrat immer noch nicht ihr Abstimmungsverhalten veröffentlicht! WTF!

Das Abstimmungsverhalten von Berlin (B) und Hamburg erschließt sich daraus, dass B Antragstellerin ist und für Hamburg kann man es aus der Prokotolkollerklärung ablesen. Einzig für das Abstimmungsverhalten von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fehlen mir damit die Daten. Daher kann ich feststellen, dass mindestens 14 von 16 Bundesländern und damit auch Regierungen aller möglichen Parteikonstellationen diesem Unsinn zugestimmt haben. Niemand hat scheinbar begriffen, was es bedeutet einem Milliardär und Demokratiefeind wie Peter Thiel nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Daten einer kritischen Infrastruktur zu überlassen.

Es gibt zwei „Außnahmen” bei den Abstimmungen, die ich gern positiv hervorheben möchte. Sowohl Hamburg als auch Bremen haben zumindest eine Protokollerklärung abgegeben. Dabei geht es in der Protokollerklärung von Bremen darum, dass der Einsatz dieser Software „nicht zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung führen darf”. Außerdem hat man sich scheinbar genötigt gefühlt noch mal klarzustellen, dass die ärztliche Schweigepflicht bewahrt und Gesundheitsdaten geschützt werden sollten!!

Erklärung von Staatsrat Dr. Olaf Joachim (Bremen) zu Punkt 10 der Tagesordnung Für die Freie Hansestadt Bremen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Freie Hansestadt Bremen macht deutlich, dass die Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses zur Informationsverarbeitung sowie die interimsweise Bereitstellung einer automatisierten Datenanalyseplattform nicht zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung führen darf. Speziell besonders sensible Daten dürfen in diesem Zusammenhang nicht grenzenlos und ohne Kon-turierung tatbestandlicher Voraussetzungen herangezogen werden. Nach Ziffer 1 sollen Gesundheitsdaten, erwerbsbiogra-fische Daten und polizeilich abrufbare Daten in ein automatisiertes System eingeführt werden, um „Gefähr-dungsmarker" zu setzen und zu gewichten. Vor allem die Besonderheiten gesundheitlichen Handelns werden in der vorliegenden Entschließung nicht ausreichend bedacht. Gesundheitsdaten werden primär erhoben, um die Behandlung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen, ein positiver Behandlungsverlauf ist vor allem bei psychischen Erkrankungen vom Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und Behandlerinnen und Behandlern abhängig. Die ärztliche Schweigepflicht darf an dieser Stelle nicht hintangestellt werden, sondern muss bewahrt bleiben. Die Freie Hansestadt erachtet es als selbstverständlich, dass nicht nur die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gewahrt bleibt, sondern dass bei der Verwendung besonders sensibler personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Nutzung von Systemen zur automatisierten Datenanalyse beachtet und dementsprechend gehandelt wird

In der Protokollerklärung von Hamburg wird festgestellt, dass „die zentrale Anforderung der digitalen Souveränität für jedes IT-Produkt der automatisierten Datenanalyse gelten muss und dass dies eine Nutzung von Produkten des marktführenden, US-amerikanischen Anbieters Palantir ausschließt”. Wenigstens ein Land gibt zumindest eine Protokollerklärung mit dem Offensichtlichen Problem ab, leider wird trotzdem zugestimmt.

Erklärung von Senator Dr. Andreas Dressel (Hamburg) zu Punkt 10 der Tagesordnung Die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen nachdrücklich das Ziel der schnellstmögli-chen, verfassungskonformen Einrichtung des gemeinsamen Datenhausökosystems der deutschen Polizeien zur Stärkung des Recherche- und Analyseverbundes unter dem Dach des Projektes P20 in der Federführung des BKA. Soweit in Ziffer 4 auf die Bereitstellung einer digital souveränen Interimslösung für eine automatisierte Daten-analyseplattform Bezug genommen wird, wird ausdrücklich festgestellt, dass die zentrale Anforderung der digitalen Souveränität für jedes IT-Produkt der automatisierten Datenanalyse gelten muss und dass dies eine Nutzung von Produkten des marktführenden, US-amerikanischen Anbieters Palantir ausschließt. Die derzeitige geopolitische Gesamtlage erfordert im Sicherheitsbereich eine zunehmende europäische Eigenständigkeit und Unabhän-gigkeit. Es muss sichergestellt sein, dass die Fähigkeit der automatisierten Datenanalyse als ein Schlüssel-element der künftigen digitalen Sicherheitsinfrastruktur in ihrer zuverlässigen Verfügbarkeit und ihrer Rechtskon-formität keiner strukturellen Einflussnahmemöglichkeit durch ausländische Staaten (zum Beispiel Beeinträchti-gung/Einstellung des Herstellersupports, Datenausleitun-gen et cetera) ausgesetzt ist.

Es ist zum 😭…

Hier noch eine Liste mit wichtigen Links zu dem Thema:

Abstimmungsergebnisse der Bundesländer
Antrag von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg im Bundesrat:
Videostream (38s) des TOP 10 („Palantir”)
Protokoll der 1052. Sitzung des Bundesrats

One response

  1. […] für AI über Board werfen und warum der Westen sich scheinbar mit Blick auf die Chatkontrolle, Palantir oder die Angriffe auf die Verschlüsselung in den UK aus dem Playbook der Autokraten […]

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