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Ist die Nutzung der App freiwillig?

Die Installation und Nutzung der App muss in jedem Fall freiwillig sein und auch so gesetzlich geregelt werden. Niemand sollte zur Nutzung der App gezwungen werden oder durch finanzielle Anreize dazu gedrängt werden. Dies abzusichern und auch durchzusetzen muss oberste Priorität bei Politik und Gesetzgebung haben.

Etwaige Freiheitsrechte dürfen nicht an die Nutzung der App geknüpft sein. Allein deswegen, weil Personen ohne ein (kompatibles) Smartphone nicht diskriminiert werden dürfen, wie beispielsweise ältere Menschen oder Kinder. Der Staat sollte ebenfalls seine Bürgerinnen und Bürger davor schützen, dass Unternehmen oder Organisationen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Nutzung der App zwingen.

Kategorie: Fragen zur Corona-App

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