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Rede: Belange der Fluglärmbetroffenen werden stärker berücksichtigt

Meine Rede im Sächsischen Landtag zur Beschlussempfehlung zur Petition 07/01273/1 Frachtflughafen Lpz./Halle.

80. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 13.12.2023, TOP 15

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,

zu dieser späten Stunde behandeln wir eine Petition, die den weiteren Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle verhindern will. Diese Petition ist nicht irgendeine Petition, sondern erhielt mehr als 10.000 Unterschriften. Es ist keine Petition nach dem Motto „not in my backyard“, sondern es geht um Fundamentales: es geht um die Gesundheit zehntausender stark von Fluglärm betroffener Menschen.

An dieser Stelle brauche ich sicher keinen Hehl daraus machen, dass wir BÜNDNISGRÜNE gern zu einem wesentlich weiterführenderen Petitionsergebnis gelangen wollten. Wir haben uns bis zuletzt für die Umsetzung konkreter Maßnahmen eingesetzt.

Wenngleich die umfangreiche Würdigung des Petitionsanliegens, die Übermittlung des Materials an die Staatsregierung sowie die Aufforderung der Prüfung nach einem neuen lärmmedizinischen Gutachten und der Neuaufstellung der Fluglärmkommission nicht dem eigentlichen Petitionsanliegen entsprechen, sind es doch richtige und wichtige Schritte hin zu einer weiteren kritischeren Auseinandersetzung mit dem Flughafenausbau und der Berücksichtigung der Belange der Betroffenen. Was wäre denn die Alternative gewesen? Das kann ich Ihnen sagen: keine Beschlussempfehlung. So ist jetzt aber die Staatsregierung in der Pflicht, die benannten Punkte künftig zu berücksichtigen. Das ist ein Erfolg der Petenten, an dem sich die Staatsregierung künftig messen lassen muss.

Auch wenn wir BÜNDNISGRÜNE nach wie vor gegen den Ausbau des Flughafens sind, können wir im Rahmen der Behandlung der Petition nicht in das laufende Planfeststellungsverfahren eingreifen. Uns geht es daher vielmehr darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch im Fall eines Ausbaus krankmachender Lärm und CO2-Emmissionen deutlich zurückgehen. Sowohl der Flughafen als auch die Fluggesellschafften können und müssen einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Außerdem braucht es einen Dialog- und Mediationsprozess auf Augenhöhe zwischen MFAG, dem Flughafen Leipzig/Halle, den Fluggesellschaften, dem Fluglärmschutzbeauftragten, der DFS, der Fluglärmkommission und Vertreterinnen der Betroffenen, Gemeindevertretern und weiteren relevanten Expertinnen und Experten.

Der Flughafen Frankfurt und die dort vertraglich festgehaltenen Ergebnisse eines Mediationsprozesses sind bestes Beispiel und Vorbild dafür. Uns geht es um einen Interessensausgleich zwischen allen berechtigen Interessen. Klimaschutz und der Schutz der Gesundheit sind berechtigte Interessen. Dass Fluglärm, insbesondere in der Nacht, Depressionen, Krebs, Aufmerksamkeitsstörungen, Herz- Kreislauferkrankungen gehäuft auslösen kann, hat die Anhörung zur Petition deutlich gemacht.

Dass dies bisher ohne Konsequenzen bleibt, zeigt das jüngste Beispiel der Überarbeitung der Start- und Landeentgelte. Nach wie vor dürfen große, dreckige und alte Flieger besonders billig in Leipzig starten und landen. Deren Anzahl steigt weiter. Die erhoffte Lenkungswirkung ist gleich Null.

Dagegen machen der Flughafen Frankfurt und die dort ansässige Lufthansa vor, dass sich Lärmkontingentierung und Nachtflugverbot mit wirtschaftlicher Entwicklung nicht ausschließen, sondern sogar vereinbar sind. Natürlich wird man nie alle zufriedenstellen, aber ein Ausbau gegen die Betroffenen ist unverantwortlich. Da hilft auch kein Schwimmbad.

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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