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Wirtschaftsnews in Zeiten von Corona, 26.03.2020

Leipzig setzt Gewerbesteuern, Gästetaxe und Freisitzgebühren aus

Um die die Liquiditätslage der Unternehmen in Leipzig zu stärken, wurden schnelle und unbürokratische Lösungen gefunden. Im Rahmen der städtischen Möglichkeiten wurden steuerliche Erleichterungen beschlossen. Diese betreffen die Gewerbesteuer, die Vergnügungssteuer, die Grundsteuer sowie Gästetaxe und Freisitzgebühren.

So wurde der Zahltermin 15. Mai 2020 für die Gewerbesteuer ausgesetzt. Das bedeutet, dass im Mai keine fälligen Gewerbesteuern von der Stadt abgebucht werden und auch keine Überweisungen notwendig sind. Der nächste Termin bleibt vorerst der 15. August 2020. Dafür brauchen keine individuellen Anträge gestellt werden. Darüber hinaus können Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer bis zum 31. Dezember 2020 formlos an die Stadtkämmerei gestellt werden.

Ebenso kann im Einzelfall die Stundung der Grundsteuer und der Vergnügungssteuer beantragt werden. Auf der Internetseite des Dezernates Finanzen der Stadt Leipzig können diese Informationen abgerufen werden.

Weiterhin wurde die Aussetzung der Gästetaxe beschlossen. Mit Wirkung vom 18. März 2020 bis vorerst 31. Mai 2020 wird keine Gästetaxe in Leipzig erhoben. Alle bisher vereinnahmten Gelder aus der Gästetaxe wurden durch das Dezernat Finanzen gesperrt und sollen zumindest teilweise in einen Hilfsfonds für die betroffenen Branchen fließen.

Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung möglich

Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu
verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Für die Nutzung dieser Möglichkeit genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt.

Für die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt zudem ein sehr einfach handhabbares Antragsformular zur Verfügung.

Ab sofort gibt es eine zentrale kostenlose Telefon-Hotline der Staatsregierung

Die Staatsregierung hat ihre verschiedenen telefonischen Beratungsangebote rund um die Coronavirus-Infektionen gebündelt. Ab sofort können telefonische Anfragen unter der einheitlichen kostenlosen Hotline 0800 – 1000 214 gestellt werden.

Die Hotline des Freistaates ist mit fünf Hauptmenüpunkten aufgebaut. Diese Menüs gliedern sich wiederum in weitere Untermenüs. Damit ist ein bedienfreundlicher schneller Einstieg gewährleistet.

Im ersten Bereich werden allgemeine Fragen sowie Fragen zur Allgemeinverfügung und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens beantwortet.

Der zweite Punkt richtet sich an Unternehmer, hier werden Fragen rund um alle Fördermöglichkeiten beantwortet.

Im dritten Bereich sind die Themen Steuern und Justiz untergebracht. Insbesondere steuerliche Fragen werden aktuell auch stark nachgefragt.

Der vierte Menüpunkt beinhaltet die großen Themen Schulen, Kitas und Kinderbetreuung sowie Kultur, Tourismus und wissenschaftliche Einrichtungen.

Der fünfte Bereich ist den Themen Land- und Forstwirtschaft zugeordnet.

Mehrere Dutzend Experten aus verschiedenen Ministerien stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr sowie am Wochenende von 12 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Wegen der Vielzahl an Nachfragen kann es zeitweise zu Wartezeiten kommen. Das Angebot wird deshalb weiter kontinuierlich ausgebaut.

Konditionen für Bürgschaften werden weiter verbessert

Das sächsische Finanzministerium ermöglicht der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, die Konditionen für Bürgschaften weiter zu verbessern, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie ausgereicht werden. Gemeinsam mit dem Bund kann die Bürgschaftsquote von 80 auf 90 Prozent erhöht werden.

Nachdem bereits das mögliche Bürgschaftsvolumen auf 2,5 Millionen Euro angehoben, ein Expressverfahren für Bürgschaften bis 0,5 Millionen Euro abgestimmt und die Bürgschaftsbank vom Bund bereits um zehn Prozent Eigenhaftung entlastet wurde, konnte jetzt bei den Konditionen weiter nachgelegt werden.

Informationen zum Antragsverfahren

Dieser Beitrag ist, sofern nicht anders angegeben, nach Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0  lizensiert.

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